Kindergeld im Fernstudium

Kindergeld im Fernstudium: Studiumsfinanzierung bis 25

Du möchtest Dich mit einem Fernstudium beruflich weiterbilden und Deinen Bachelor- oder Masterabschluss machen? Wir erklären Dir, unter welchen Voraussetzungen Du auch im Fernstudium weiter Anspruch auf Kindergeld hast.  


Bei der Planung Deines Studiums ist auch die Finanzierung ein wichtiger Aspekt. Zu den verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung gehört das Kindergeld. Mit dem Kindergeld können Deine Eltern Dich bei Deinem Fernstudium unterstützen. 


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Voraussetzungen für Kindergeld im Studium

In der Regel erhalten Eltern für alle Kinder unter 18 Jahren Kindergeld. Die Förderung wird im Regelfall durch die sogenannte „Familienkasse“ der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Eine Besonderheit besteht für Angestellte im Öffentlichen Dienst, wo der Dienstherr das Kindergeld direkt auszahlt. Das Kindergeld soll Deinen Eltern dabei helfen, Dich zu versorgen und Deine Ausbildung zu finanzieren. Aber auch nach Deinem 18. Lebensjahr können Deine Eltern Kindergeld erhalten, wenn Du bestimmte Voraussetzungen erfüllst:


1)    Alter für den Bezug von Kindergeld: 

Eine Förderung durch Kindergeld ist nur bis zu einem Alter von 25 Jahren möglich. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Deine Eltern kein Kindergeld mehr, auch wenn Du Dich noch im Studium befindest.

2)     Kindergeld für Ausbildung und Studium:  

Kindergeld bis zu Deinem 25. Lebensjahr erhalten Deine Eltern nur, wenn Du in dieser Zeit eine Ausbildung oder ein Studium absolvierst. Dabei ist es vor allem wichtig, dass Dich das Studium auf einen Beruf vorbereitet. Das bedeutet, dass Du nach dem Studium in diesem Beruf arbeiten kannst. Diese Regel gilt auch für Fernstudierende. Mit einem akkreditieren Fernstudiengang können Deine Eltern also ohne Probleme Kindergeld erhalten, wenn Du alle weiteren Voraussetzungen erfüllst. Viele staatlich anerkannte Fernstudiengänge findest Du zum Beispiel an der IU Internationalen Hochschule (IU).  


3)     Ernsthaftigkeit des Studiums:  

Nur, wenn Du das Studium „ernsthaft“ absolvierst, erhältst Du für Dein Fernstudium Kindergeld. Für eine Förderung ist es daher notwendig, dass Du regelmäßig Vorlesungen besuchst und Prüfungen absolvierst. Um das zu überprüfen, kann die Familienkasse Leistungsnachweise fordern. Da Du bei einem Fernstudium in der Regel keine Vorlesungen vor Ort besuchst, musst Du eventuell mehr Nachweise erbringen, um zu zeigen, dass Du ernsthaft studierst. Informiere Dich am besten bereits zu Beginn des Studiums bei der Familienkasse, welche Nachweise nötig sind. So bist Du gut vorbereitet.


4)     Erst- oder Zweitausbildung:  

Ist das Fernstudium Deine Zweitausbildung, gelten für Dich noch weitere Voraussetzungen. Das ist meist der Fall, wenn Du vorher bereits eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hast. Erreichst Du allerdings erst durch das Fernstudium Dein berufliches Ziel, dann gehört das Studium noch zu Deiner Erstausbildung. Dafür muss das Studium fachlich zu Deinem ersten Abschluss passen. Als Erstausbildung gilt das Fernstudium außerdem nur, wenn Du es direkt nach Deinem vorherigen Abschluss beginnst. So erhältst Du zum Beispiel auch als Masterstudent:in in vielen Fällen für Dein Fernstudium Kindergeld.  


5)     Erwerbstätigkeit:  

Auch, wenn das Fernstudium nicht Deine Erstausbildung ist, kannst Du durch Kindergeld gefördert werden. In diesem Fall prüft die Familienkasse, ob Du erwerbstätig bist. Wenn Du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, hast Du weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Deine Eltern erhalten auch dann weiterhin Kindergeld, wenn Du in Deinem Job weniger als 520 € im Monat verdienst oder die Tätigkeit auf drei Monate beziehungsweise 70 Tage begrenzt ist.

Kindergeld: Wie hoch ist die Förderung?

Im Gegensatz zum BAföG deckt das Kindergeld nicht alle Deine Lebenskosten. Es bietet Deinen Eltern aber die Möglichkeit, Dich bei Deiner beruflichen Weiterbildung zu unterstützen. Die genaue Höhe der Förderung ist davon abhängig, ob Du Geschwister hast und wie alt diese sind.  

Eltern erhalten (Stand 01/2023):

  • pro Kind 250 € Kindergeld im Monat

Auch wenn Du bereits BAföG beziehst, kannst Du zusätzlich Kindergeld erhalten. Die Förderung hat in der Regel keinen Einfluss auf die Höhe des BAföG. Erkundige Dich am besten dennoch bei dem für Dich zuständigen BAföG-Amt, ob das Kindergeld im BAföG-Antrag vermerkt werden muss.

Dein Fernstudium mit Kindergeld

Wenn Du alle genannten Voraussetzungen erfüllst, ist Kindergeld eine attraktive Möglichkeit zur teilweisen Finanzierung Deines Studiums. So kannst Du Deine beruflichen Ziele verwirklichen und Deine Karriere voranbringen. Erhältst Du kein Kindergeld, stehen Dir viele weitere Möglichkeiten zur Finanzierung Deines Fernstudiums zur Verfügung. So kannst Du zum Beispiel eine staatliche Förderung durch BAföG oder Bildungskredite erhalten. Auch mit einem Stipendium kannst Du das Fernstudium finanzieren. 


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