Hier findest Du alle wichtigen Fragen und Antworten zum Pflichtpraktikum
Zusätzlich erhältst Du hierbei die Urkunde zum:zur staatlich anerkannten Sozialpädagog:in und Sozialarbeiter:in.
Dazu steht Dir im Rahmen Deines Studiums das Wahlpflichtmodul „Anerkennungspraktikum: Soziale Arbeit“ (DLBSAWAPSA01) zur Verfügung. Die wichtigsten Fragen und Antworten hierzu haben wir hier für Dich zusammengefasst. Solltest Du weitere Fragen haben, hilft unsere Studienberatung gerne weiter.
Voraussetzungen und Nutzen
Mit der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter:in bzw. Sozialpädagog:in in Deutschland qualifizierst Du Dich für eine Tätigkeit im Bereich Soziale Arbeit. Erst mit der Vergabe der staatlichen Anerkennung wird der Berufsschutz ermöglicht. Damit hast Du dann auch Zugang zu Sonderstellungen, Rechten und höheren tariflichen Vergütungsansprüchen. Arbeitgeber aus dem öffentlichen Dienst beispielsweise setzen die staatliche Anerkennung voraus. Durch die Anerkennung wird auch sichergestellt, dass Du als Sozialarbeiter:in oder Sozialpädagoge:in festgelegte Kompetenzen aufweist. Unter anderem gehören zu Deinem Profil Kenntnisse in den Bereichen Organisations- und Rechtswissenschaften, Wissenschaft der Sozialen Arbeit, Methoden der Sozialarbeit und Berufsethik.
Nein, die Begriffe können mittlerweile synonym verwendet werden. Die Sozialpädagogik ist eher als Teilbereich der sozialen Arbeit zu sehen. Ausschlaggebend ist vielmehr das Gesetz über die Anerkennung von Sozialarbeitern:innen und Sozialpädagog:innen, nach dem diese beiden Berufe gleichgestellt sind. Im Zuge der Reform sind allerdings viele Studiengänge umbenannt worden beziehungsweise neu entstanden, sodass ein indirekter Zusammenhang bestehen dürfte.
Urkunde zum:zur „Staatlich anerkannten Sozialarbeiter:in und Sozialpädagog:in"
Ja, das Sozialberufe-Anerkennungsgesetz –SobAG des jeweiligen Bundeslandes weist explizit in § 5 darauf hin: Gleichstellung staatlicher Anerkennung. Die in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach ähnlichen Voraussetzungen staatlich anerkannten Berufsträger sind den nach diesem Gesetz staatlich anerkannten Berufsträgern gleichgestellt.
Für die erfolgreiche Absolvierung Deines Studiengangs sowie die Erteilung der staatlichen Anerkennung sind erforderlich:
Bachelorabschluss im Studiengang Soziale Arbeit an der IU Internationale Hochschule
Angeleitetes Anerkennungspraktikum in fachlich entsprechenden Einrichtungen der Sozialen Arbeit im Umfang von insgesamt 600 Stunden (mindestens 100 Tage je 6 Arbeitsstunden). In Teilzeit entsprechend aufgerechnet.
Praxisreflexion, in der Du Dein Fachwissen aus dem Studium kritisch reflektierst und in Bezug zu Deinen praktischen Erfahrungen setzt
Dein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis im Original als Nachweis (nicht älter als 3 Monate bei Beantragung der Urkunde)
Praxispartner
Du kannst Dein Anerkennungspraktikum bei allen Einrichtungen absolvieren, in denen Aufgaben der professionellen Sozialen Arbeit von staatlich anerkannten Fachkräften ausgeführt werden. Dazu gehören sozialadministrative, -pädagogische und -politische Aufgaben, zum Beispiel:
Ausländerarbeit
Elementarerziehung
Familienbildung/Familienberatung
Heilpädagogik/Rehabilitation
Heimerziehung
Jugendarbeit/Jugendbildung
Resozialisation
Schulsozialarbeit
Soziale Dienste
Während Deines Anerkennungspraktikums wirst Du von einer Person fachlich angeleitet, die über folgenden Qualifikationen und eine mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der sozialen Arbeit verfügt:
Sozialarbeiter:innen (Diplom/BA/MA)
Sozialpädagogen:innen (Diplom/BA/MA)
Psychologen:innen (Diplom/BA/MA)
Pädagogen:innen (Diplom/BA/MA)
Erzieher:in (staatlich anerkannt/Diplom) -
eine
Teilnahme am Anleiterseminar ist zwingend erforderlich
Die Einrichtung, in der Du Dein Anerkennungspraktikum absolvierst, suchst Du eigeninitiativ.
Allgemeine Datenbanken:
jobrapido (Metadatenbank)
Einstieg (Praktikumsdatenbank)
trovit (Praktikums- und Jobdatenbank)
gigajob (Praktikums- und Jobdatenbank)
karriere.de (Praktikums- und Jobdatenbank)
Jobsuma (Job- und Praktikumsdatenbank)
Jobrobot (Job- und Praktikumsdatenbank)
VDKA (Verzeichnis deutscher Kindergärten im Ausland)
Datenbanken für soziale Berufe:
Praktikum (Praktika in sozialen Einrichtungen)
Treffpunkt Sozialarbeit (Job- und Praktikumsdatenbank für soziale Berufe)
Sozialnet (Jobdatenbank für soziale Berufe)
INFO Sozial (Job- und Praktiumsdatenbank für soziale Berufe)
Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe (Job- und Praktikumsdatenbank)
DAJEB (deutschlandweite Suchmaschine psychosoziale Beratungsstellen)
Job- und Praktikumsbörse Erlebnispädagogik
SozialeBerufe.de (Job- und Praktikumsdatenbank)
Anthrojob anthroposophische (Job- und Praktikumsdatenbank Waldorfpädagogik)
Anerkennungspraktikum
Nein, leider können keine berufspraktischen Vorleistungen angerechnet werden.
Sofern Du aber bereits im Rahmen eines vorherigen Studiums der Sozialen Arbeit ein Anerkennungspraktikum absolviert hast, kannst Du gerne einen Antrag auf Anerkennung stellen. Dies kann jederzeit erfolgen.
Hierzu wende Dich bitte an unsere Anerkennungsabteilung unter der folgenden Mailadresse: anerkennung@iu.org
Teilanerkennungen vor dem 01.09.2021 nur für immatrikulierte Studierende möglich. Wichtig: Nach dem Stichtag nicht mehr möglich.
Alle weiteren Fragen und Antworten diesbezüglich findest du hier
Anerkennungspraktikum: Soziale Arbeit (DLBSAWAPSA)
Der Umfang beträgt 20 ECTS (1 ECTS Punkt = 30 Arbeitsstunden). Es muss also ein Anerkennungspraktikum zu insgesamt 600 h (mindestens 100 Tage je 6 Arbeitsstunden) absolviert werden. In Teilzeit entsprechend aufgerechnet.
Zusätzlich muss eine Praxisreflexion eingereicht werden.
Du suchst Dir eigenständig einen geeigneten Praxis-/Praktikumspartner.
Mit Deinem Praxis-/Praktikumspartner schließt Du eine Praxisvereinbarung ab.
Die IU Internationale Hochschule prüft den Praxis-/Praktikumspartner, sowie die fachliche Qualifikation der Anleitung.
Du absolvierst das Anerkennungspraktikum (und parallel Online-Tutorien seitens der IU Internationale Hochschule zur Reflexion des Theorie-Praxis-Transfers).
Du schreibst eine Praxisreflexion. Diese wird von der IU Internationale Hochschule geprüft und bewertet.
Das Modul Anerkennungspraktikum (DLBSAWAPSA) kann ab erreichten 90 ECTS gestartet werden. Ab diesem Zeitpunkt kannst Du Dich auf myCampus in den Kurs DLBSAWAPSA einbuchen. Daraufhin findest Du hier alle entsprechenden Informationen und Dokumente.
Zusätzlich
müssen die Praxis-/Praktikumspartner durch die Hochschule geprüft und die Praxisvereinbarung durch die Hochschule akzeptiert worden sein. Danach kannst du mit deinem Anerkennungspraktikum beginnen.
Sende Deine
ausgefüllte Praxisvereinbarung bitte VOR Praxisstart
in einer gesammelten PDF-Datei per E-Mail an das Praxisamt (praxisamt@iu.org).
In Summe musst Du insgesamt 600 Stunden, mindestens aber 100 Tage je 6 Arbeitsstunden, nachweisen. In Teilzeit entsprechend aufgerechnet.
Wie Du Dir die Zeiten einteilst, ist Dir überlassen. Die wöchentliche Arbeitszeit richtet sich somit nach der vertraglichen Vereinbarung mit Deinem Praxis-/Praktikumspartner.
Bitte beachte, dass das Anerkennungspraktikum die mindestens genannten 100 Tage nicht unterschreiten darf. Auch wenn Du 8 Stunden am Tag vereinbart hast, sind es mindestens 100 Tage, die zu leisten sind.
Ja, sofern
Deine Tätigkeit in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit liegt UND
die Einrichtung die Anforderungen an Praxis-/Praktikumspartner und Anleitung erfüllt UND
Du mindestens 90 ECTS erreicht hast.
Ja, Du kannst Dein Anerkennungspraktikum auch bei mehreren Praxis-/Praktikumspartnern absolvieren. Für jeden Praxis-/Praktikumspartner ist eine einzelne Praxisvereinbarung vor Praxisstart an das Praxisamt zu schicken.
Achte bitte darauf, dass in Summe die 600 h, bzw. mindestens 100 Tage und eine Praxisreflexion nachgewiesen werden.
Die Praxisreflexion dient dazu die eigene Auseinandersetzung mit dem Praxis-/Praktikumspartner, mit neuen beruflichen Aufgaben und Tätigkeiten, eigenen Vorgehensweisen sowie mit den damit verbundenen Erwartungen, Vorstellungen und Empfindungen schriftlich festzuhalten. Und das insbesondere vor dem Hintergrund bereits erlernter theoretischer Hintergründe.
Die gemeinsame Reflexion berufsrelevanter Erfahrungen mit der Anleitung sowie den Lehrenden im Rahmen der Online Tutorien kann dazu genutzt werden wesentliche Erkenntnisse zur eigenen Entwicklung direkt in den Praxisbericht zu integrieren.
Alle Informationen zur Bearbeitung der Praxisreflexion finden sich im gebuchten Kurs auf myCampus.
Die schriftliche Praxisreflexion lädst Du nach Absolvierung des Anerkennungspraktikums auf myCampus/ Turnitin hoch.
Prüfungsleistung des Anerkennungspraktikums ist die schriftliche Ausarbeitung in Form eines Praxisberichts (bestanden/ nicht bestanden) – eine Benotung gibt es nicht.
Eine Vergütung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Als Verhandlungsgrundlage empfehlen wir den Orientierungsrahmen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Hier wird eine Vergütung von 500 bis 600 Euro pro Monat vorgeschlagen.
Ja, falls die Einrichtung, bei der Du das Anerkennungspraktikum absolvieren möchtest, die Anforderungen an deutsche Praxis-/Praktikumspartner erfüllt und die Anleitung die erforderlichen fachlichen Qualifikationen hat. Zudem musst Du beglaubigte Nachweise über Eignung und die entsprechende Übersetzung selbstständig erbringen.
Die 600 Stunden, bzw. mindestens zu leistenden 100 Tage, Deines Anerkennungspraktikums verstehen sich als reine „Nettoarbeitszeit“, aus der sich kein Urlaubsanspruch ableitet. Auch Feiertage gelten nicht als abgeleistete Arbeitszeit. Du kannst mit Deinem Praxis-/Praktikumspartner Deine Arbeitszeiten individuell gestalten und aushandeln. Sollten in dieser Absprache Urlaubstage vorgesehen sein, müssen diese zusätzlich vereinbart und vertraglich abgesichert werden.
Bitte beachte, dass das Anerkennungspraktikum die mindestens genannten 100 Tage nicht unterschreiten darf. Auch wenn Du 8 Stunden am Tag vereinbart hast, sind es mindestens 100 Tage, die zu leisten sind.
Da Du Dich entschieden hast die staatliche Anerkennung zum:r Sozialarbeiter:in zu erlangen, ist das Anerkennungspraktikum curricular. Daher ist es Voraussetzung für Deinen erfolgreichen Studienabschluss. Somit ist das Anerkennungspraktikum während Deiner Regelstudienzeit zu absolvieren.
Erweitertes Führungszeugnis
Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis (§ 72a SGB VIII) muss vor Verleihung der Urkunde zum:zur „Staatlich anerkannten Sozialpädagogen:in / Sozialarbeiter:in“ im Original vorgelegt werden und dient als Nachweis Deiner persönlichen Eignung. Die staatliche Anerkennung wird nicht erteilt, wenn das erweiterte Führungszeugnis nicht vorgelegt wird oder Verurteilungen wegen in § 72a SGB VIII genannten Straftaten vorliegen. Das Zeugnis darf dabei nicht älter als 3 Monate sein.
Studierende, die den Studiengang Soziale Arbeit abgeschlossen haben, können sich auf myCampus einen Antrag zur Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses ausdrucken. Diesen reichst Du beim zuständigen Einwohnermeldeamt ein und erhältst das Führungszeugnis dann per Post.
Alle Informationen und Dokumente hierzu findest Du auf myCampus im Kurs DLBPPSA02.
Kosten & Ansprechpartner
Die Urkunde zum:zur staatlich anerkannten Sozialpädagogen:in/ Sozialarbeiter:in erstellt die IU Internationale Hochschule kostenfrei.
Im Zuge der Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses können Kosten entstehen.
Möglichkeiten der Anrechnung von Vorleistungen für Studieninteressierte: Studienberatung (studienberatung@iu.org)
Anerkennung beruflicher Vorerfahrung: Anerkennungabteilung (anerkennung@iu.org)
Anerkennung des Praxis-/Praktikumspartner und Abgabe der Praxisvereinbarung: Praxisamt (praxisamt@iu.org)
Einreichung des Beurteilungsbogens am Ende des Praxisprojektes: Praxisamt (praxisamt@iu.org)
Du hast Fragen?
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