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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bachelor

1. Durchführung des Studiums

1.1. Studiengangsbezeichnung und Abschluss

Die IU Internationale Hochschule GmbH (im Folgenden: IU), Trägerin der IU Internationale Hochschule, verpflichtet sich zur Durchführung des auf Seite 1 des Studienvertrages (im Folgenden: Vertrag) genannten Fernstudiengangs an der IU Internationale Hochschule nach der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung der IU Internationale Hochschule. Für Teilnehmende und damit auch für die Zeiträume, in denen der:die Teilnehmende noch keinen offiziellen Studierendenstatus hat, gelten die jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnungen des zugrunde liegenden Quellstudiengangs. Der Vertrag kommt mit der elektronischen Annahmebestätigung durch die IU zustande.


Mit erfolgreichem Abschluss des Fernstudiengangs erwirbt der:die Studierende den akademischen Titel nach der jeweils für den gewählten Studiengang gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Der Inhalt der angebotenen Lehrveranstaltungen sowie der jeweils dafür vorgesehene Zeitraum ergeben sich aus dem Modulhandbuch mit Curriculum, welches dem:der Studierenden in geeigneter Form zur Verfügung gestellt wird.


Die IU weist darauf hin, dass es bei neu-eingeführten Studiengängen zu einer Einschränkung bezüglich der Verfügbarkeit von Studieninhalten höherer Fachsemester kommen kann, ebenfalls kann bei neu-eingeführten Studiengängen nicht immer die freie Wählbarkeit der Reihenfolge der Studieninhalte garantiert werden. Dessen ungeachtet gewährleistet die IU, dass die Inhalte des betreffenden Studiengangs innerhalb der zugrundeliegenden Regelstudienzeit absolviert werden können.


Die IU weist darauf hin, dass der erfolgreiche Abschluss der Studiengänge „B.A. Architektur” und „B.A. Innenarchitektur“ aktuell nicht zur Eintragung in die jeweilige Architektenkammern berechtigt und die Berufsbezeichnung „Architekt:in“ bzw. „Innenarchitekt:in“ zur Zeit nicht auf Grundlage des erfolgreichen Abschlusses derselben geführt werden darf. Die IU übernimmt in diesem Zusammenhang ausdrücklich keine Garantie für eine sich an das Studium anschließende Berufszulassung.


Weiter wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Studiengänge über verpflichtende Präsenz- und Praxisanteile verfügen und diese Studiengänge demzufolge nicht ausschließlich im Rahmen der Fernlehre stattfinden können. Weitere Informationen hierzu finden sich in den jeweils gültigen Modulhandbüchern und werden im jeweiligen praxismodulbezogenen Prüfungsleitfaden konkretisiert.


1.2. Änderung von Studienplänen

Die IU hat das Recht Studienpläne abzuändern, soweit dies für die Studierenden zumutbar ist und dem Ausbildungsziel des Studienprogramms entspricht.


1.3. Zulassung zum Studium

(1) Die Einschreibung sowie die Zulassung zum Studium erfolgen nach den Vorgaben der jeweils geltenden Allgemeinen Einschreibungs- und Zulassungsordnung (AZE) und den jeweils geltenden Regelungen der IU Internationalen Hochschule.


(2) Sich Bewerbende, welche die Zulassung über die berufliche Qualifikation für ein fachfremdes Studium anstreben, beginnen ihr Studienprogramm mit dem Status eines:einer Teilnehmenden und werden erst dann eingeschriebene Studierende, sobald sie die erforderlichen Kurse gemäß der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) sowie der jeweils geltenden Ordnung für Prüfungen zum Zugang zu Bachelor- und Masterstudiengängen (OZBM) erfolgreich absolviert haben. Dies muss innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten erfolgen, andernfalls endet dieser Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. In Hinblick auf die außercurricularen Zulassungskurse finden abweichend von dieser Regelung Ziff. 1.3 (5) sowie Ziff. 2.1 Anwendung.


(3) Sich Bewerbende werden nach der AZE zugelassen und können, sofern diese nach der Zugangsprüfungsordnung (ZugangsPO) Anwendung findet, die Zugangsprüfung mit Teilnehmendenstatus aufnehmen und werden nur immatrikulierte Studierende nach erfolgreichem Abschluss der nach der APO und in der ZugangsPO vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen. Die Bachelor-Zugangsprüfung muss innerhalb von zwölf Monaten erfolgreich bestanden werden, andernfalls endet dieser Vertrag mit Ablauf von zwölf Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Durch als Teilnehmende der Zugangsprüfung erbrachte Prüfungsleistungen können noch keine ECTS-Punkte erworben werden, diese werden jedoch vollumfänglich im Nachgang als Teil des Studiums anerkannt.


(4) Für Teilzeitstudierende, welche sich für ein Probestudium gemäß der AZE qualifiziert haben, verlängert sich die Höchstdauer des Probestudiums von zwei Semestern anteilig je nach gewähltem Zeitmodell.


(5) Sich Bewerbende für einzelne gestalterische Studiengänge, beispielsweise im Studienfach Design, müssen neben dem Vorliegen der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung als besondere Zugangsvoraussetzung vor dem Vertragsbeginn eine gestalterische Eignungsprüfung gemäß der OZBM in der jeweils gültigen Fassung absolvieren und bestehen, um zum gewünschten Studium zugelassen zu werden. Die sich Bewerbenden erhalten erst dann den Status eines:einer eingeschriebenen Studierenden, sobald sie die Eignungsprüfung gemäß der jeweils geltenden OZBM erfolgreich absolviert haben sowie die weiteren Voraussetzungen der Hochschulzugangsberechtigung vorliegen und nachgewiesen wurden. Die gestalterische Eignungsprüfung muss innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten ab Beginn dieser Prüfung erfolgreich absolviert und in der in der OZBM vorgesehenen Form nachgewiesen worden sein, andernfalls kommt dieser Vertrag nicht zu Stande. Sich Bewerbende, welche die allgemeine Hochschulzulassung über die berufliche Qualifikation erwerben, können erst nach erfolgreichem Absolvieren der gestalterischen Eignungsprüfung das Probestudium gemäß der AZE in jeweils gültiger Fassung oder die Eingangsprüfung gemäß der OZBM in jeweils gültiger Fassung starten.


(6) Die Regelungen dieses Vertrages gelten ebenfalls für Teilnehmende, auch wenn die Bezeichnung „Studierende:r“ verwendet wird.


1.4 Studierendenstatus

Teilnehmende erhalten den offiziellen Studierendenstatus, wenn sie alle Zulassungsvoraussetzungen erfolgreich erfüllt und alle erforderlichen Unterlagen gemäß der AZE in der erforderlichen Form eingereicht haben.


2. Vertragslaufzeit

2.1. Vertragsdauer

Die Regelstudienzeit bezogen auf das ausgewählte Studienprogramm bemisst sich nach den Angaben auf Seite 1 dieses Vertrages, im Falle einer Studienstartverschiebung nach dem Inhalt der entsprechenden Zusatzvereinbarung. Die vereinbarte Studiendauer im gewählten Zeitmodell auf Seite 1 dieses Vertrages entspricht der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs.


Dieser Vertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er beginnt mit dem auf Seite 1 dieses Vertrages angegebenem Zeitpunkt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, frühestens jedoch mit Erhalt der Zugangsdaten zum Campus Management System. Der Vertrag endet nach der vereinbarten Regelstudienzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern der:die Studierende bis zu diesem Zeitpunkt alle notwendigen Leistungsnachweise erbringt. Sollte der:die Studierende nicht alle notwendigen Leistungsnachweise innerhalb der vereinbarten Regelstudienzeit erbringen, verlängert sich dieser Vertrag gemäß den Bestimmungen in Ziff. 2.2. dieses Vertrages.


Sofern der:die Teilnehmende außercurriculare Zulassungskurse wie insbesondere, jedoch nicht abschließend,  Zulassungskurse, Brückenkurse, die gestalterische Eignungsprüfung oder den Studierfähigkeitstest gemäß der OZBM zum Erhalt eines Teils der Hochschulzugangsberechtigung oder der vollständigen Hochschulzugangsberechtigung absolvieren und bestehen muss, beginnt der Vertrag abweichend von dem zuvor Vereinbarten mit dem auf Seite 1 angegebenem Zeitpunkt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, frühestens jedoch an dem Tag, welcher dem:der Teilnehmenden in der Bestätigung über die Zulassung zum Studienprogramm seitens der IU mitgeteilt wird. 


Die Bestätigung über die Zulassung zum Studienprogramm erhält die:der Teilnehmende innerhalb von vierzehn Tagen ab der Bekanntgabe des Bestehens der jeweiligen außercurricularen Zulassungskurse im Campus Management System. Der genaue Zeitpunkt des Vertragsstarts wird dem:der Teilnehmenden im Rahmen des Bestätigungsschreibens über die Zulassung zum Studienprogramm mitgeteilt und liegt in einem Zeitraum von vierzehn Tagen ab Bekanntgabe des Bestehens der jeweiligen außercurricularen Zulassungskurse, sofern nicht ein späterer Startzeitpunkt gewählt wurde.


Einem:Einer Teilnehmenden, welche:r die Dokumente zum Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und die Dokumente für die Zulassung zum gewählten Studiengang nach der jeweils gültigen AZE nicht in der erforderlichen Form vor dem Vertragsbeginn nachweisen kann, wird vorläufig kostenpflichtig Zugriff auf die Lehrinhalte gewährt, er:sie ist in diesem Zeitraum jedoch nicht dazu berechtigt, ECTS-Punkte zu erwerben und/oder an Prüfungen teilzunehmen. Die vereinbarte Regelstudienzeit wird durch die nachträgliche Vorlage der Dokumente nicht verändert. Die Immatrikulation zum Erhalt des offiziellen Studierendenstatus erfolgt jedoch erst, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfolgreich erfüllt sind und alle erforderlichen Unterlagen gemäß der AZE in der erforderlichen Form eingereicht wurden. 


Der:Die Teilnehmende ist verpflichtet, die Dokumente der IU innerhalb von sechs Monaten nach dem in Ziff. 2.1 festgelegten Vertragsstart in der erforderlichen Form nachzureichen. Erfolgt dies nicht fristgemäß und/oder erfüllt der:die Teilnehmende die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen für das Studienprogramm gemäß den Bestimmungen der AZE und/oder anderer zu diesem Zeitpunkt geltender Vorschriften der IU Internationale Hochschule nicht, endet dieser Vertrag mit Ablauf des sechsten Monats, ohne dass es einer Kündigung bedarf und ohne das Erreichen eines Abschlusses, unabhängig davon, ob die besonderen Zulassungsvoraussetzungen gemäß Ziff. 1.3 (2), (3) und (5) erfüllt wurden oder noch erfüllt werden könnten.


2.2. Vertragsverlängerung wegen fehlender Leistungsnachweise

Wenn der:die Studierende nicht alle notwendigen Leistungsnachweise innerhalb der vereinbarten Regelstudienzeit erbringt, verlängert sich der Vertrag automatisch kostenfrei um maximal zwölf Monate. Sofern sich die angenommene Regelstudienzeit aufgrund der Anerkennung von Vorleistungen und Qualifikationen im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung reduziert, verlängert sich der Vertrag automatisch kostenfrei um maximal zwölf Monate ab dem aufgrund der Reduktion vorzeitigen Beendigungszeitpunkt der grundsätzlichen Regelstudienzeit. In diesem Zeitraum können alle Leistungen weiter genutzt und Prüfungsleistungen erbracht werden, ohne dass weitere Kosten entstehen, sofern zu diesem Zeitpunkt bereits die nach Seite 1 zu zahlenden Monatsraten vollständig geleistet wurden.


Sofern der:die Studierende nicht alle notwendigen Leistungsnachweise innerhalb der kostenfreien Vertragsverlängerung erbringt, verlängert sich der Vertrag im Anschluss an die kostenfreie Verlängerung automatisch und kostenpflichtig auf unbestimmte Zeit. Für die kostenpflichtige Verlängerung der Vertragslaufzeit nach dieser Ziffer sind als Gegenleistung für die weitere Nutzung der Einrichtungen und der Angebote der IU die zu diesem Zeitpunkt geltenden Studiengebühren zu entrichten.


Die IU behält sich das Recht vor, bei einer sich an die vereinbarte Regelstudienzeit sowie den kostenlosen Verlängerungszeitraum anschließenden Verlängerung die Studiengebühren auf den dann geltenden aktuellen Stand der Studiengebühren anzupassen (zu erhöhen bzw. zu senken). Im Falle einer kostenpflichtigen Verlängerung der Laufzeit werden somit nicht automatisch die Studiengebühren zugrunde gelegt, welche zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums Geltung besaßen. Die IU wird den:die Studierende:n über die zu zahlenden Gebühren während der kostenpflichtigen Verlängerung in Textform im Vorhinein informieren.


2.3. Ordentliche Kündigung des Vertrages

Bis zum Ablauf der ersten fünf Monate kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines vollen Monats bezogen auf den Vertragsbeginn gekündigt werden.


Nach Ablauf der ersten fünf Monate kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines vollen Monats bezogen auf den Vertragsbeginn gekündigt werden. 


Während der kostenfreien und kostenpflichtigen Verlängerung gemäß Ziff. 2.2. nach Ablauf der Regelstudienzeit gemäß Ziff. 2.1./2.2. kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.


Die Kündigung hat in Textform (z.B. per Kündigung im Campus Management System, Kündigung per Formular auf der Website des IU Fernstudiums oder per E-Mail) zu erfolgen.


2.4. Außerordentliche Kündigung des Vertrages

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige, zur außerordentlichen Kündigung berechtigende Gründe auf Seiten des:der Studierenden liegen insbesondere bei entsprechend nachgewiesenen unerwarteten Eintretens einer Arbeitslosigkeit, bei lebensbedrohlichen Krankheiten sowie bei Tod des:der Studierenden vor. Ein Studiengangwechsel, ein Umzug, nicht bestandene Prüfungen, finanzielle oder familiäre Gründe rechtfertigen grundsätzlich keine außerordentliche Kündigung.


Wenn nach Vertragsschluss die Zulassung für den Studiengang erlischt, widerrufen oder zurückgenommen wird, kann der:die Studierende ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist innerhalb von zwei Wochen kündigen.


Auf Seiten der IU können wichtige, zur außerordentlichen Kündigung berechtigende Gründe insbesondere bestehen bei nicht fristgemäß bezahlten Studiengebühren, Verstößen gegen die Studien- und Prüfungsordnung der IU Internationale Hochschule, bei kriminellen Handlungen des:der Studierenden zulasten der IU, sofern der:die Teilnehmende nicht alle Zulassungsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang erfüllt und/oder diese nicht in der erforderlichen Form gemäß der AZE nachweisen kann oder falls absehbar ist, dass eine notwendige (Re-)Akkreditierung oder Zulassung eines Studienprogramms nicht erteilt wird.


2.5. Beurlaubung

In Fällen von Krankheit oder bei Vorliegen von anderen nachgewiesenen persönlichen Verhinderungsgründen kann der:die Studierende eine Beurlaubung für einen Zeitraum von sechs Monaten beantragen. Die Beurlaubung kann grundsätzlich frühestens zum Start des zweiten Semesters, d.h. sechs Monate nach Studienstart, erfolgen.


Die beidseitigen Rechte und Pflichten des Vertrages ruhen für den Zeitraum der Beurlaubung. Die Verpflichtung zur Zahlung der gesamten Studiengebühren nach Ziff. 3. bleibt auch bei der Beurlaubung des:der Studierenden bestehen. Wird dem:der Studierenden eine Beurlaubung für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt, sind die auf Seite 1 dieses Vertrages festgelegten monatlichen Raten über die vereinbarte Regelstudienzeit hinauszuzahlen, bis die Gesamtsumme der nach Seite 1 zu zahlenden Monatsraten vollständig beglichen ist.


Die Beantragung einer Beurlaubung für einen Zeitraum von sechs Monaten hat spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Beginn zum Start eines vollen Monats bezogen auf den Vertragsbeginn in Textform zu erfolgen. Dieser Vertrag kann während des Zeitraums einer gewährten Beurlaubung nicht gekündigt werden. Bei Beantragung einer Beurlaubung wird das „Merkblatt zum Urlaubssemester“ und/oder das „Merkblatt zum Urlaubssemester wegen Mutterschutz und/oder Elternzeit“ Bestandteil dieses Vertrages.


Personen, die lediglich den Teilnehmendenstatus genießen, können keine Beurlaubung beantragen.


2.6. Nichtbestehen notwendiger Prüfungen

In dem Fall, dass der:die Studierende eine für den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs notwendige Prüfung endgültig nicht besteht, endet dieser Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf mit endgültigem Nichtbestehen. In diesem Fall erfolgt die Exmatrikulation des:der Studierenden, wenn zu diesem Zeitpunkt der offizielle Studierendenstatus erreicht war.


3. Studiengebühren

3.1. Kostenmodelle je Zeitvariante

Die Gesamtkosten des gewählten Studienprogramms sind von dem gewählten Zeitmodell abhängig. Bei einem Zeitmodellwechsel während des Studiums werden die zum Zeitpunkt der Antragstellung für das neue Zeitmodell geltenden Studiengebühren zu Grunde gelegt.


3.2. Studiengebühren für das Programm

Die Gesamtkosten für das gewählte Studienprogramm bezogen auf die Regelstudienzeit sind auf Seite 1 dieses Vertrages angegeben und unabhängig von der tatsächlichen Verweildauer im Studium bei erfolgreichem Abschluss des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit oder davor vollumfänglich zu zahlen, sofern der Vertrag nicht vorzeitig ohne erfolgreichen Abschluss des Studiums beendet wird.


3.3. Zahlungsweise und Zahlungsfrist

Die Studiengebühren sind monatlich zu zahlen und werden jeweils nachträglich zum Ende des Monats fällig. Bei einem vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat oder vorliegender Autorisierung zur Einziehung der Gebühren per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung der Studiengebühren jeweils nachträglich zum Ende des Monats. Im Übrigen sind die Studierenden verpflichtet, die Studiengebühren jeweils nachträglich zum Ende des Monats an die IU zu überweisen. Die Zahlung von Studiengebühren erfolgt erstmals nach Ablauf der Widerrufsfrist. Die Graduierungsgebühr wird mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung (Kolloquium) fällig. Sie ist innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Fälligkeit entweder selbständig von dem:der Studierenden an die IU zu überweisen oder sie wird im Falle eines vorliegenden SEPA-Lastschriftmandates oder einer vorliegenden Autorisierung zur Abbuchung per Kreditkarte von der IU eingezogen. Ohne vollständige Zahlung der Graduierungsgebühr kann der:die Studierende nicht abschließend graduieren. Will der:die Studierende seine:ihre Abschlussprüfung (Kolloquium) vor dem Ende der vereinbarten Regelstudienzeit ablegen, müssen die noch bis zum regulären Ende des Studiums ausstehenden Studiengebühren vollständig vor dem Termin des Kolloquiums beglichen werden. Änderungen bezüglich der Höhe der Studiengebühren können sich aus zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Rabattaktionen ergeben.


3.4. Studiengebührenreduktion durch Anerkennung von Vorleistungen

Auf Antrag können Vorkenntnisse und Qualifikationen im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung anerkannt werden. Diese Anerkennung kann zu einer Änderung der Studiendauer und zu einer Reduzierung von Studiengebühren führen. Sofern sich die Regelstudienzeit aufgrund der Anerkennung von Vorkenntnissen und Qualifikationen im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung reduziert, wird dem:der Studierenden die veränderte Regelstudienzeit per Anerkennungsbescheid mitgeteilt.


Erfolgt die Antragstellung auf Anerkennung von Vorkenntnissen und Qualifikationen vor dem in Ziff. 2.1. festgelegten Studienbeginn oder innerhalb eines Monats nach Studienbeginn (Ende Probemonat), so reduzieren sich die Studiengebühren pro anerkanntem ECTS-Punkt folgendermaßen:


-        Für an der IU Internationale Hochschule erworbene und anerkannte Vorkenntnisse und Qualifikationen eines abgeschlossenen Studienprogramms erfolgt eine Reduktion des Gesamtbetrags der Studiengebühren bezogen auf die Regelstudienzeit um einmalig EUR 90,00 pro anerkanntem ECTS-Punkt.


-        Für extern erworbene und anerkannte Vorkenntnisse und Qualifikationen erfolgt eine Reduktion des Gesamtbetrags der Studiengebühren um einmalig EUR 30,00 pro anerkanntem ECTS-Punkt.


Es reduziert sich die Anzahl der Raten und/oder die Höhe bzw. der Betrag der letzten Rate, die Ratenhöhe auf Seite 1 bleibt grundsätzlich bestehen. Bei einer Antragstellung auf Anerkennung von Vorkenntnissen und Qualifikationen nach dem Probemonat erfolgt keine Reduktion der Studiengebühren. Die Anzahl der anerkannten ECTS-Punkte sowie die Reduzierung der Studiengebühren wird dem:der Antragstellenden per Anerkennungsbescheid mitgeteilt.


3.5. Anerkennung von Vorleistungen für berufsaufbauende Fernunterrichtsprogramme

Für berufsaufbauende Fernunterrichtsprogramme, die zwingend eine spezifische Berufsausbildung im Fach des Fernunterrichtsprogramms voraussetzen (z.B. Physiotherapie B.A., Ergotherapie B.Sc. und andere), werden Vorkenntnisse und Qualifikationen im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung ohne Antrag anerkannt. Der:Die Studierende kann dieser pauschalen Anerkennung weder widersprechen noch die Kurse, die im Rahmen dieser pauschalen Anerkennung anerkannt werden, an der IU Internationale Hochschule belegen.  


Diese Anerkennung führt zu einer Änderung der Studiendauer und zu einer Reduzierung von Studiengebühren, welche bereits auf Seite 1 berücksichtigt wird. Zusätzlich gilt Ziff. 3.4. der Vertragsbestimmungen.


4. Pflichten des:der Studierenden

4.1. Zahlung der Studiengebühren

Falls die Studiengebühren nicht zum Fälligkeitszeitpunkt bezahlt sind, ist die IU berechtigt, eventuell anfallende Gebühren dem:der Studierenden in Rechnung zu stellen. Unabhängig davon ist die IU zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der:die Studierende mit der Zahlung der Studiengebühren in Verzug ist.

Entscheidet sich der:die Studierende vor Beginn des Studiums für eine Vorauszahlung, so besteht nur Anspruch auf die Gewährung eines Vorauszahlungsrabattes, wenn der Zahlungsbetrag bis zum Ablauf des Widerrufsrechts auf dem Konto der IU eingegangen ist.


4.2. Prüfungen

Muss der:die Studierende aufgrund eines Täuschungsversuches oder Plagiats eine Prüfungsleistung wiederholen, fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von EUR 300,00 je zu wiederholender Prüfungsleistung an.


Innerhalb von 24 Monaten nach Belegung des entsprechenden Kurses muss der:die Studierende die entsprechende, im Modulhandbuch festgelegte Prüfungsleistung, zumindest jedoch den ersten Prüfungsversuch, erbringen. Erbringt der:die Studierende diese Prüfungsleistung oder den ersten Prüfungsversuch nicht innerhalb von 24 Monaten nach Belegung des Kurses, so verfallen alle bis dahin erbrachten Lernkontrollen mit der Folge, dass diese innerhalb von zwölf Monaten neu zu erbringen sind und der Kurs kostenpflichtig neu zu belegen ist.


4.3. Erbringung von Studienleistungen mittels Online-Tools

Die Erbringung von Studienleistungen in bestimmten Modulen bzw. Kursen kann teilweise nur durch die Nutzung von Online-Tools erfolgen, die eine Datenverarbeitung auch außerhalb der EU erfordern. Die Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in gesonderten Informationsblättern erläutert.


Dem:Der Studierenden ist bekannt, dass zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Durchführung von Online-Klausuren Englischkenntnisse in einem geringen Umfang notwendig sind, da die Kommunikation mit den Proctoren (Klausuraufsichtspersonen) lediglich in englischer Sprache möglich ist.


4.4. Überprüfung mittels Plagiatssoftware

Der:Die Studierende ist verpflichtet, eine elektronische Fassung seiner:ihrer Prüfungsarbeiten in elektronisch kopier- und lesbarem Format (z.B. DOC, DOCX, PDF, RTF) frei von allen personenbezogenen Daten (ohne Deckblatt, persönliche Erklärungen, Widmungen, Unterschrift etc.) zur Ermöglichung einer Überprüfung seiner:ihrer Prüfungsarbeit mittels einer Plagiatssoftware durch die IU zur Verfügung zu stellen. Der:Die Studierende räumt der IU und eigens hierzu von ihr beauftragten Dritten das Recht ein, die Prüfungsarbeit für diesen Zweck zu nutzen.


4.5. Wahrung des Urheberrechts

Sämtliche Studieninhalte und -medien sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den vertraglich zugelassenen Fällen ist nicht erlaubt und bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für das öffentliche Zugänglichmachen via Internet, die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte. Zulässig sind das Speichern und Ausdrucken der Studieninhalte und -medien für persönliche Zwecke.


4.6. Weitere Pflichten

Der:Die Studierende erkennt die jeweils gültige APO sowie die Studien- und Prüfungsordnungen für den auf Seite 1 dieses Vertrages benannten Studiengang der IU Internationale Hochschule, die Nutzungsordnung der IU für die Bibliothek und die Richtlinien für Online-Klausuren und für Online-Präsentationen als für sich verbindlich an.


4.7. Zusatzkosten

Für die Durchführung einiger Studiengänge ist die Anschaffung bestimmter technischer Geräte oder sonstiger Materialien und/oder die Teilnahme an bestimmten Exkursionen durch den:die Studierende:n notwendig. Die Anschaffung dieser Geräte und Materialien und Kosten für Exkursionen sind nicht in den Studiengebühren enthalten. Die jeweils anfallenden Zusatzkosten sind auf der Website der IU einsehbar.


5. Virtueller Campus und digitales Lehrmaterial

Zentrale Lernprozesse im Studium sowie die Studienorganisation werden internetbasiert über den virtuellen Campus der IU Internationale Hochschule abgewickelt. Die Bereitstellung der notwendigen technischen Geräte ist in den Studiengebühren nicht enthalten. Der:Die Studierende ist allein dafür verantwortlich, technisches Studienequipment (Hard- und Software) bereitzustellen, das den Anforderungen der IU entspricht. Der:Die Studierende ist verpflichtet, sich selbstständig zu informieren, ob die von der IU eingesetzten Online-Tools und sonstigen Technologien, die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlich sind, in seiner:ihrer Region zur Verfügung stehen. Eine Übersicht über die notwendigen Online-Tools und die erforderliche technische Studienausrüstung (Soft- und Hardware) sind auf der Webseite gelistet (LINK: https://www.iu-fernstudium.de/beratung-und-faq/faq/). 


Der virtuelle Campus der IU Internationale Hochschule ist passwortgeschützt. Die Zugangsdaten werden dem:der Studierenden zu Beginn des Studiums mitgeteilt und er:sie sichert zu, diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben und unberechtigten Dritten keinen Zugriff auf den virtuellen Campus oder auf die Lernmaterialien des Studiengangs zu ermöglichen.


6. Widerrufsrecht

Der:Die Studierende hat das Recht, binnen eines Monats ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat ab dem Tag, an dem der:die Studierende Zugang zum Lehrmaterial erhält. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der:die Studierende die IU Internationale Hochschule GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen:ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er:Sie kann dafür das Muster-Widerrufsformular, welches dem:der Studierenden im Campus Management System digital zur Verfügung gestellt wird, verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass er:sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.


Die IU gewährt dem:der Studierenden einen Monat, der nicht berechnet wird, sofern der:die Studierende sich innerhalb der Widerrufsfrist dazu entschließt, das Studium nicht fortzuführen (Probemonat). Setzt der:die Studierende das Studium fort und übt sein:ihr Widerrufsrecht nicht aus, so gilt dieser erste Monat als regulärer und kostenpflichtiger Studienzeitraum.


7. Datenschutz

Die Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten und die Rechte des:der Studierenden in diesem Zusammenhang sind in dem gesonderten Informationsschreiben zum Datenschutz erklärt, welches den Studierenden auf der Homepage des IU Fernstudiums zugänglich gemacht wird. Die IU verwendet zur Durchführung dieses Vertrages Software verschiedener Anbieter, durch die eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten auch außerhalb der Europäischen Union erfolgt.


8. Haftung der IU

Die IU haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines:einer ihrer gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen:Erfüllungsgehilfinnen beruhen. Die IU haftet weiterhin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines:einer ihrer gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen:Erfüllungsgehilfinnen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung für Schäden, die auf einer einfach oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer einfach oder leicht fahrlässig begangenen unerlaubten Handlung eines:einer gesetzlichen Vertreters:Vertreterin oder Erfüllungsgehilfen:Erfüllungsgehilfin beruhen, ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszweckes geboten ist oder die aus berechtigter Inanspruchnahme besonderen Vertrauens erwachsen. In diesen Ausnahmefällen ist die Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden beschränkt.


9. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht. Für den Fall, in dem der:die Studierende nach Vertragsschluss seinen:ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein:ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird Folgendes vereinbart: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des für den Sitz der IU zuständigen deutschen Gerichts vereinbart.


Die IU beteiligt sich nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG).


Die IU hat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine privatwirtschaftliche Bürgschaft gestellt, welche unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Trägers, allen Studierenden den Abschluss ihres Studiums garantiert. Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass der Freistaat Thüringen keine zusätzliche Sicherung gewährt.


Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Auch die Änderung oder Ergänzung dieser Bestimmung selbst bedarf der Textform. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Fall einer Lücke dieses Vertrages ist eine Regelung zu finden, die dem Sinn, Zweck und wirtschaftlichen Gehalt des Vertrages im Übrigen entspricht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Master

1. Durchführung des Studiums 

1.1. Studiengangsbezeichnung und Abschluss

Die IU Internationale Hochschule GmbH (im Folgenden: IU), Trägerin der IU Internationale Hochschule, verpflichtet sich zur Durchführung des auf Seite 1 des Studienvertrages (im Folgenden: Vertrag) genannten Fernstudiengangs an der IU Internationale Hochschule nach der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung der IU Internationale Hochschule. Für Teilnehmende und damit auch für die Zeiträume, in denen der:die Teilnehmende noch keinen offiziellen Studierendenstatus hat, gelten die jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnungen des zugrunde liegenden Quellstudiengangs. Der Vertrag kommt mit der elektronischen Annahmebestätigung durch die IU zustande.


Mit erfolgreichem Abschluss des Fernstudiengangs erwirbt der:die Studierende den akademischen Titel nach der jeweils für den gewählten Studiengang gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Der Inhalt der angebotenen Lehrveranstaltungen sowie der jeweils dafür vorgesehene Zeitraum ergeben sich aus dem Modulhandbuch mit Curriculum, welches dem:der Studierenden in geeigneter Form zur Verfügung gestellt wird.


Die IU weist darauf hin, dass es bei neu-eingeführten Studiengängen zu einer Einschränkung bezüglich der Verfügbarkeit von Studieninhalten höherer Fachsemester kommen kann, ebenfalls kann bei neu-eingeführten Studiengängen nicht immer die freie Wählbarkeit der Reihenfolge der Studieninhalte garantiert werden. Dessen ungeachtet gewährleistet die IU, dass die Inhalte des betreffenden Studiengangs innerhalb der zugrundeliegenden Regelstudienzeit absolviert werden können.


Die IU weist darauf hin, dass der erfolgreiche Abschluss des Studiengangs “M.A. Architektur“ aktuell nicht zur Eintragung in die jeweilige Architektenkammern berechtigt und die Berufsbezeichnung „Architekt:in” zur Zeit nicht auf Grundlage des erfolgreichen Abschlusses desselben geführt werden darf. Die IU übernimmt in diesem Zusammenhang ausdrücklich keine Garantie für eine sich an das Studium anschließende Berufszulassung.


Weiter wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Studiengänge über verpflichtende Präsenz- und Praxisanteile verfügen und diese Studiengänge demzufolge nicht ausschließlich im Rahmen der Fernlehre stattfinden können. Weitere Informationen hierzu finden sich in den jeweils gültigen Modulhandbüchern und werden im jeweiligen praxismodulbezogenen Prüfungsleitfaden konkretisiert.


1.2. Änderung von Studienplänen

Die IU hat das Recht, Studienpläne abzuändern, soweit dies für die Studierenden zumutbar ist und dem Ausbildungsziel des Studienprogramms entspricht.


1.3. Zulassung zum Studium

(1) Die Einschreibung sowie die Zulassung zum Studium erfolgen nach den Vorgaben der jeweils geltenden Allgemeinen Einschreibungs- und Zulassungsordnung (AZE) und den jeweils geltenden Regelungen der IU Internationale Hochschule.


(2) Sofern für die Zulassung erforderlich, werden sich Bewerbende gemäß der jeweils geltenden Ordnung für Prüfungen zum Zugang zu Bachelor- und Masterstudiengängen (OZBM) zugelassen und beginnen ihr Studium gegebenenfalls mit dem Status eines:einer Teilnehmenden. Sich Bewerbende werden erst immatrikuliert, wenn sie alle erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Zulassungskurse bestanden haben. Wenn eine weitere Qualifizierung erforderlich ist, z.B. Berufserfahrung, können Studierende in den Status eines:einer Teilnehmenden registriert werden und in den Status eines:einer Studierenden übergehen, sobald sie die erforderlichen Unterlagen einreichen können. Die Master-Zugangsprüfung muss innerhalb von zwölf Monaten erfolgreich bestanden werden, ansonsten endet dieser Vertrag automatisch nach zwölf Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. In Hinblick auf die außercurricularen Zulassungskurse finden abweichend von dieser Regelung Ziff. 1.3 (3) sowie Ziff. 2.1 Anwendung. Bewerber:innen mit fehlender Berufserfahrung können als Teilnehmende:r im „Early Admission Master Programme“ registriert werden. Durch als Teilnehmende der Zugangsprüfung erbrachte Prüfungsleistungen können noch keine ECTS-Punkte erworben werden, diese werden jedoch vollumfänglich bei Erreichen des Studierendenstatus als Teil des Studiums anerkannt.


(3) Sich Bewerbende für einzelne gestalterische Studiengänge, beispielsweise im Studienfach Design, müssen neben dem Vorliegen der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung als besondere Zugangsvoraussetzung vor dem Vertragsbeginn eine gestalterische Eignungsprüfung gemäß der OZBM in der jeweils gültigen Fassung absolvieren und bestehen, um zum gewünschten Studium zugelassen zu werden. Die sich Bewerbenden erhalten erst dann den Status eines:einer eingeschriebenen Studierenden, sobald sie die Eignungsprüfung gemäß der jeweils geltenden OZBM erfolgreich absolviert haben sowie die weiteren Voraussetzungen der Hochschulzugangsberechtigung vorliegen und nachgewiesen wurden. Die gestalterische Eignungsprüfung muss innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten ab Beginn dieser Prüfung erfolgreich absolviert und in der in der OZBM vorgesehenen Form nachgewiesen worden sein, andernfalls kommt dieser Vertrag nicht zu Stande. Sich Bewerbende, welche vor Zulassung zum Studium zusätzlich die Masterzugangs- oder Mastereignungsprüfung gemäß Ziff. 1.3. (2) bestehen müssen, können erst nach erfolgreichem Absolvieren der gestalterischen Eignungsprüfung die Masterzugangs- bzw. Mastereignungsprüfung gemäß der OZBM in jeweils gültiger Fassung starten. 


(4) Die Regelungen dieses Vertrages gelten ebenfalls für Teilnehmende, auch wenn die Bezeichnung „Studierende:r“ verwendet wird.


1.4. Studierendenstatus

Teilnehmende erhalten den offiziellen Studierendenstatus, wenn sie alle Zulassungsvoraussetzungen erfolgreich erfüllt und alle erforderlichen Unterlagen gemäß der AZE in der erforderlichen Form eingereicht haben. Gleiches gilt für Master-Bewerbende mit Zugangsprüfung, Zulassungskursen oder/und fehlenden Unterlagen, z.B. Berufserfahrung (sofern für das Studienprogramm erforderlich).


2. Vertragslaufzeit

2.1. Vertragsdauer

Die Regelstudienzeit bezogen auf das ausgewählte Studienprogramm bemisst sich nach den Angaben auf Seite 1 dieses Vertrages, im Falle einer Studienstartverschiebung nach dem Inhalt der entsprechenden Zusatzvereinbarung. Die vereinbarte Studiendauer im gewählten Zeitmodell auf Seite 1 dieses Vertrages entspricht der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs.

 

Dieser Vertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er beginnt mit dem auf Seite 1 dieses Vertrages angegebenem Zeitpunkt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, frühestens jedoch mit Erhalt der Zugangsdaten zum Campus Management System. Der Vertrag endet nach der vereinbarten Regelstudienzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern der:die Studierende bis zu diesem Zeitpunkt alle notwendigen Leistungsnachweise erbringt. Sollte der:die Studierende nicht alle notwendigen Leistungsnachweise innerhalb der vereinbarten Regelstudienzeit erbringen, verlängert sich dieser Vertrag gemäß den Bestimmungen in Ziff. 2.2. dieses Vertrages.


Sofern der:die Teilnehmende außercurriculare Zulassungskurse wie insbesondere, jedoch nicht abschließend,  Zulassungskurse, Brückenkurse, die gestalterische Eignungsprüfung oder den Studierfähigkeitstest gemäß der OZBM zum Erhalt eines Teils der Hochschulzugangsberechtigung oder der vollständigen Hochschulzugangsberechtigung absolvieren und bestehen muss, beginnt der Vertrag abweichend von dem zuvor Vereinbarten mit dem auf Seite 1 angegebenem Zeitpunkt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, frühestens jedoch an dem Tag, welcher dem:der Teilnehmenden in der Bestätigung über die Zulassung zum Studienprogramm seitens der IU mitgeteilt wird.


Die Bestätigung über die Zulassung zum Studienprogramm erhält die:der Teilnehmende innerhalb von vierzehn Tagen ab der Bekanntgabe des Bestehens der jeweiligen außercurricularen Zulassungskurse im Campus Management System. Der genaue Zeitpunkt des Vertragsstarts wird dem:der Teilnehmenden im Rahmen des Bestätigungsschreibens über die Zulassung zum Studienprogramm mitgeteilt und liegt in einem Zeitraum von vierzehn Tagen ab Bekanntgabe des Bestehens der jeweiligen außercurricularen Zulassungskurse, sofern nicht ein späterer Startzeitpunkt gewählt wurde.


Einem:Einer Teilnehmenden, welche:r die Dokumente zum Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und die Dokumente für die Zulassung zum gewählten Studiengang nach der jeweils gültigen AZE nicht in der erforderlichen Form vor dem Vertragsbeginn nachweisen kann, wird vorläufig kostenpflichtig Zugriff auf die Lehrinhalte gewährt, er:sie ist in diesem Zeitraum jedoch nicht dazu berechtigt, ECTS-Punkte zu erwerben und/oder an Prüfungen teilzunehmen. Die vereinbarte Regelstudienzeit wird durch die nachträgliche Vorlage der Dokumente nicht verändert. Die Immatrikulation zum Erhalt des offiziellen Studierendenstatus erfolgt jedoch erst, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfolgreich erfüllt sind und alle erforderlichen Unterlagen gemäß der AZE in der erforderlichen Form eingereicht wurden. Dies kann auch für Master-Bewerber:innen mit fehlender Berufserfahrung zutreffen.


Der:Die Teilnehmende ist verpflichtet, die Dokumente der IU innerhalb von sechs Monaten nach dem in Ziff. 2.1. festgelegten Vertragsstart in der erforderlichen Form nachzureichen. Erfolgt dies nicht fristgemäß und/oder erfüllt der:die Teilnehmende die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen für das Studienprogramm gemäß den Bestimmungen der AZE und/oder anderer zu diesem Zeitpunkt geltender Vorschriften der IU Internationale Hochschule nicht, endet dieser Vertrag mit Ablauf des sechsten Monats, ohne dass es einer Kündigung bedarf und ohne das Erreichen eines Abschlusses, unabhängig davon, ob die besonderen Zulassungsvoraussetzungen gemäß Ziff. 1.3 (2) und (3) erfüllt wurden oder noch erfüllt werden könnten.


2.2. Vertragsverlängerung wegen fehlender Leistungsnachweise

Wenn der:die Studierende nicht alle notwendigen Leistungsnachweise innerhalb der vereinbarten Regelstudienzeit erbringt, verlängert sich der Vertrag automatisch kostenfrei um maximal zwölf Monate. Sofern sich die angenommene Regelstudienzeit aufgrund der Anerkennung von Vorleistungen und Qualifikationen im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung reduziert, verlängert sich der Vertrag automatisch kostenfrei um maximal zwölf Monate ab dem aufgrund der Reduktion vorzeitigen Beendigungszeitpunkt der grundsätzlichen Regelstudienzeit. In diesem Zeitraum können alle Leistungen weiter genutzt und Prüfungsleistungen erbracht werden, ohne dass weitere Kosten entstehen, sofern zu diesem Zeitpunkt bereits die nach Seite 1 zu zahlenden Monatsraten vollständig geleistet wurden.


Sofern der:die Studierende nicht alle notwendigen Leistungsnachweise innerhalb der kostenfreien Vertragsverlängerung erbringt, verlängert sich der Vertrag im Anschluss an die kostenfreie Verlängerung automatisch und kostenpflichtig auf unbestimmte Zeit. Für die kostenpflichtige Verlängerung der Vertragslaufzeit nach dieser Ziffer sind als Gegenleistung für die weitere Nutzung der Einrichtungen und der Angebote der IU die zu diesem Zeitpunkt geltenden Studiengebühren zu entrichten.


Die IU behält sich das Recht vor, bei einer sich an die vereinbarte Regelstudienzeit sowie den kostenlosen Verlängerungszeitraum anschließenden Verlängerung die Studiengebühren auf den dann geltenden aktuellen Stand der Studiengebühren anzupassen (zu erhöhen bzw. zu senken). Im Falle einer kostenpflichtigen Verlängerung der Laufzeit werden somit nicht automatisch die Studiengebühren zugrunde gelegt, welche zum Zeitpunkt der Aufnahme des Studiums Geltung besaßen. Die IU wird den:die Studierende:n über die zu zahlenden Gebühren während der kostenpflichtigen Verlängerung in Textform im Vorhinein informieren.


2.3. Ordentliche Kündigung des Vertrages

Bis zum Ablauf der ersten fünf Monate kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines vollen Monats bezogen auf den Vertragsbeginn gekündigt werden.


Nach Ablauf der ersten fünf Monate kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines vollen Monats bezogen auf den Vertragsbeginn gekündigt werden.


Während der kostenfreien und kostenpflichtigen Verlängerung gemäß Ziff. 2.2. nach Ablauf der Regelstudienzeit gemäß Ziff. 2.1./2.2. kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.


Die Kündigung hat in Textform (z.B. per Kündigung im Campus Management System, Kündigung per Formular auf der Website des IU Fernstudiums oder per E-Mail) zu erfolgen.


2.4. Außerordentliche Kündigung des Vertrages

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige, zur außerordentlichen Kündigung berechtigende Gründe auf Seiten des:der Studierenden liegen insbesondere bei entsprechend nachgewiesenen unerwarteten Eintretens einer Arbeitslosigkeit, bei lebensbedrohlichen Krankheiten sowie bei Tod des:der Studierenden vor. Ein Studiengangwechsel, ein Umzug, nicht bestandene Prüfungen, finanzielle oder familiäre Gründe rechtfertigen grundsätzlich keine außerordentliche Kündigung.


Wenn nach Vertragsschluss die Zulassung für den Studiengang erlischt, widerrufen oder zurückgenommen wird, kann der:die Studierende ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist innerhalb von zwei Wochen kündigen.


Auf Seiten der IU können wichtige, zur außerordentlichen Kündigung berechtigende Gründe insbesondere bestehen bei nicht fristgemäß bezahlten Studiengebühren, Verstößen gegen die Studien- und Prüfungsordnung der IU Internationale Hochschule, bei kriminellen Handlungen des:der Studierenden zulasten der IU, sofern der:die Teilnehmende nicht alle Zulassungsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang erfüllt und/oder diese nicht in der erforderlichen Form gemäß der AZE nachweisen kann oder falls absehbar ist, dass eine notwendige (Re-)Akkreditierung oder Zulassung eines Studienprogramms nicht erteilt wird.


2.5. Beurlaubung

In Fällen von Krankheit oder bei Vorliegen von anderen nachgewiesenen persönlichen Verhinderungsgründen kann der:die Studierende eine Beurlaubung für einen Zeitraum von sechs Monaten beantragen. Die Beurlaubung kann grundsätzlich frühestens zum Start des zweiten Semesters, d.h. sechs Monate nach Studienstart, erfolgen.


Die beidseitigen Rechte und Pflichten des Vertrages ruhen für den Zeitraum der Beurlaubung. Die Verpflichtung zur Zahlung der gesamten Studiengebühren nach Ziff. 3. bleibt auch bei der Beurlaubung des:der Studierenden bestehen. Wird dem:der Studierenden eine Beurlaubung für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt, sind die auf Seite 1 dieses Vertrages festgelegten monatlichen Raten über die vereinbarte Regelstudienzeit hinaus zu zahlen, bis die Gesamtsumme der nach Seite 1 zu zahlenden Monatsraten vollständig beglichen ist.


Die Beantragung einer Beurlaubung für einen Zeitraum von sechs Monaten hat spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Beginn zum Start eines vollen Monats bezogen auf den Vertragsbeginn in Textform zu erfolgen. Dieser Vertrag kann während des Zeitraums einer gewährten Beurlaubung nicht gekündigt werden. Bei Beantragung einer Beurlaubung wird das „Merkblatt zum Urlaubssemester“ und/oder das „Merkblatt zum Urlaubssemester wegen Mutterschutz und/oder Elternzeit“ Bestandteil dieses Vertrages.


Personen, die lediglich den Teilnehmendenstatus genießen, können keine Beurlaubung beantragen. Nur während des „Early Admission Master Programms“ kann der:die Teilnehmende eine Beurlaubung von insgesamt höchstens einem Jahr (zweimal zu je sechs Monaten) beantragen, unabhängig davon, ob die Beurlaubung nacheinander erfolgt oder nicht. Eine Beurlaubung über diesen Zeitraum hinaus ist während dieses Programms nicht möglich.


2.6. Nichtbestehen notwendiger Prüfungen

In dem Fall, dass der:die Studierende eine für den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs notwendige Prüfung endgültig nicht besteht, endet dieser Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf mit endgültigem Nichtbestehen. In diesem Fall erfolgt die Exmatrikulation des:der Studierenden, wenn zu diesem Zeitpunkt der offizielle Studierendenstatus erreicht war.


3. Studiengebühren

3.1. Kostenmodelle je Zeitvariante

Die Gesamtkosten des gewählten Studienprogramms sind von dem gewählten Zeitmodell abhängig. Bei einem Zeitmodellwechsel während des Studiums werden die zum Zeitpunkt der Antragstellung für das neue Zeitmodell geltenden Studiengebühren zu Grunde gelegt.


3.2. Studiengebühren für das Programm

Die Gesamtkosten für das gewählte Studienprogramm bezogen auf die Regelstudienzeit sind auf Seite 1 dieses Vertrages angegeben und unabhängig von der tatsächlichen Verweildauer im Studium bei erfolgreichem Abschluss des Studiums innerhalb der Regelstudienzeit oder davor vollumfänglich zu zahlen, sofern der Vertrag nicht vorzeitig ohne erfolgreichen Abschluss des Studiums beendet wird.


3.3. Zahlungsweise und Zahlungsfrist

Die Studiengebühren sind monatlich zu zahlen und werden jeweils nachträglich zum Ende des Monats fällig. Bei einem vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat oder vorliegender Autorisierung zur Einziehung der Gebühren per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung der Studiengebühren jeweils nachträglich zum Ende des Monats. Im Übrigen sind die Studierenden verpflichtet, die Studiengebühren jeweils nachträglich zum Ende des Monats an die IU zu überweisen. Die Zahlung von Studiengebühren erfolgt erstmals nach Ablauf der Widerrufsfrist. Die Graduierungsgebühr wird mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung (Kolloquium) fällig. Sie ist innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Fälligkeit entweder selbständig von dem:der Studierenden an die IU zu überweisen oder sie wird im Falle eines vorliegenden SEPA-Lastschriftmandates oder einer vorliegenden Autorisierung zur Abbuchung per Kreditkarte von der IU eingezogen. Ohne vollständige Zahlung der Graduierungsgebühr kann der:die Studierende nicht abschließend graduieren. Will der:die Studierende seine:ihre Abschlussprüfung (Kolloquium) vor dem Ende der vereinbarten Regelstudienzeit ablegen, müssen die noch bis zum regulären Ende des Studiums ausstehenden Studiengebühren vollständig vor dem Termin des Kolloquiums beglichen werden. Änderungen bezüglich der Höhe der Studiengebühren können sich aus zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Rabattaktionen ergeben.


3.4. Studiengebührenreduktion durch Anerkennung von Vorleistungen

Auf Antrag können Vorkenntnisse und Qualifikationen im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung anerkannt werden. Diese Anerkennung kann zu einer Änderung der Studiendauer und zu einer Reduzierung von Studiengebühren führen. Sofern sich die Regelstudienzeit aufgrund der Anerkennung von Vorkenntnissen und Qualifikationen im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung reduziert, wird dem:der Studierenden die veränderte Regelstudienzeit per Anerkennungsbescheid mitgeteilt.

Erfolgt die Antragstellung auf Anerkennung von Vorkenntnissen und Qualifikationen vor dem in Ziff. 2.1. festgelegten Studienbeginn oder innerhalb eines Monats nach Studienbeginn (Ende Probemonat), so reduzieren sich die Studiengebühren pro anerkanntem ECTS-Punkt folgendermaßen:


-        Für an der IU Internationale Hochschule erworbene und anerkannte Vorkenntnisse und Qualifikationen eines abgeschlossenen Studienprogramms erfolgt eine Reduktion des Gesamtbetrags der Studiengebühren bezogen auf die Regelstudienzeit um einmalig EUR 90,00 pro anerkanntem ECTS-Punkt.

-       Für extern erworbene und anerkannte Vorkenntnisse und Qualifikationen erfolgt eine Reduktion des Gesamtbetrags der Studiengebühren um einmalig EUR 30,00 pro anerkanntem ECTS-Punkt.


Es reduziert sich die Anzahl der Raten und/oder die Höhe bzw. der Betrag der letzten Rate, die Ratenhöhe auf Seite 1 bleibt grundsätzlich bestehen. Bei einer Antragstellung auf Anerkennung von Vorkenntnissen und Qualifikationen nach dem Probemonat erfolgt keine Reduktion der Studiengebühren. Die Anzahl der anerkannten ECTS-Punkte sowie die Reduktion der Studiengebühren wird dem:der Antragstellenden per Anerkennungsbescheid mitgeteilt.


4. Pflichten des:der Studierenden

4.1. Zahlung der Studiengebühren

Falls die Studiengebühren nicht zum Fälligkeitszeitpunkt bezahlt sind, ist die IU berechtigt, eventuell anfallende Gebühren dem:der Studierenden in Rechnung zu stellen. Unabhängig davon ist die IU zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der:die Studierende mit der Zahlung der Studiengebühren in Verzug ist.


Entscheidet sich der:die Studierende vor Beginn des Studiums für eine Vorauszahlung, so besteht nur Anspruch auf die Gewährung eines Vorauszahlungsrabattes, wenn der Zahlungsbetrag bis zum Ablauf des Widerrufsrechts auf dem Konto der IU eingegangen ist.


4.2. Prüfungen

Muss der:die Studierende aufgrund eines Täuschungsversuches oder Plagiats eine Prüfungsleistung wiederholen, fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von EUR 300,00 je zu wiederholender Prüfungsleistung an.


Innerhalb von 24 Monaten nach Belegung des entsprechenden Kurses muss der:die Studierende die entsprechende, im Modulhandbuch festgelegte Prüfungsleistung, zumindest jedoch den ersten Prüfungsversuch, erbringen. Erbringt der:die Studierende diese Prüfungsleistung oder den ersten Prüfungsversuch nicht innerhalb von 24 Monaten nach Belegung des Kurses, so verfallen alle bis dahin erbrachten Lernkontrollen mit der Folge, dass diese innerhalb von zwölf Monaten neu zu erbringen sind und der Kurs kostenpflichtig neu zu belegen ist.


4.3. Erbringung von Studienleistungen mittels Online-Tools

Die Erbringung von Studienleistungen in bestimmten Modulen bzw. Kursen kann teilweise nur durch die Nutzung von Online-Tools erfolgen, die eine Datenverarbeitung auch außerhalb der EU erfordern. Die Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in gesonderten Informationsblättern erläutert.


Dem:Der Studierenden ist bekannt, dass zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Durchführung von Online-Klausuren Englischkenntnisse in einem geringen Umfang notwendig sind, da die Kommunikation mit den Proctoren (Klausuraufsichtspersonen) lediglich in englischer Sprache möglich ist.


4.4. Überprüfung mittels Plagiatssoftware

Der:Die Studierende ist verpflichtet, eine elektronische Fassung seiner:ihrer Prüfungsarbeiten in elektronisch kopier- und lesbarem Format (z.B. DOC, DOCX, PDF, RTF) frei von allen personenbezogenen Daten (ohne Deckblatt, persönliche Erklärungen, Widmungen, Unterschrift etc.) zur Ermöglichung einer Überprüfung seiner:ihrer Prüfungsarbeit mittels einer Plagiatssoftware durch die IU zur Verfügung zu stellen. Der:Die Studierende räumt der IU und eigens hierzu von ihr beauftragten Dritten das Recht ein, die Prüfungsarbeit für diesen Zweck zu nutzen.


4.5. Wahrung des Urheberrechts

Sämtliche Studieninhalte und -medien sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den vertraglich zugelassenen Fällen ist nicht erlaubt und bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für das öffentliche Zugänglichmachen via Internet, die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte. Zulässig sind das Speichern und Ausdrucken der Studieninhalte- und medien für persönliche Zwecke.


4.6. Weitere Pflichten

Der:Die Studierende erkennt die jeweils gültige APO sowie die Studien- und Prüfungsordnungen für den auf Seite 1 dieses Vertrages benannten Studiengang der IU Internationale Hochschule, die Nutzungsordnung der IU für die Bibliothek und die Richtlinien für Online-Klausuren und für Online-Präsentationen als für sich verbindlich an.


4.7. Zusatzkosten

Für die Durchführung einiger Studiengänge ist die Anschaffung bestimmter technischer Geräte oder sonstiger Materialien und/oder die Teilnahme an bestimmten Exkursionen durch den:die Studierende:n notwendig. Die Anschaffung dieser Geräte und Materialien und Kosten für Exkursionen sind nicht in den Studiengebühren enthalten. Die jeweils anfallenden Zusatzkosten sind auf der Website der IU einsehbar.


5. Virtueller Campus und digitales Lehrmaterial

Zentrale Lernprozesse im Studium sowie die Studienorganisation werden internetbasiert über den virtuellen Campus der IU Internationale Hochschule abgewickelt. Die Bereitstellung der notwendigen technischen Geräte ist in den Studiengebühren nicht enthalten. Der:Die Studierende ist allein dafür verantwortlich, technisches Studienequipment (Hard- und Software) bereitzustellen, das den Anforderungen der IU entspricht. Der:Die Studierende ist verpflichtet, sich selbstständig zu informieren, ob die von der IU eingesetzten Online-Tools und sonstigen Technologien, die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlich sind, in seiner:ihrer Region zur Verfügung stehen. Eine Übersicht über die notwendigen Online-Tools und die erforderliche technische Studienausrüstung (Soft- und Hardware) sind auf der Webseite gelistet (LINK: https://www.iu-fernstudium.de/beratung-und-faq/faq/)


Der virtuelle Campus der IU Internationale Hochschule ist passwortgeschützt. Die Zugangsdaten werden dem:der Studierenden zu Beginn des Studiums mitgeteilt und er:sie sichert zu, diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben und unberechtigten Dritten keinen Zugriff auf den virtuellen Campus oder auf die Lernmaterialien des Studiengangs zu ermöglichen.


6. Widerrufsrecht

Der:Die Studierende hat das Recht, binnen eines Monats ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat ab dem Tag, an dem der:die Studierende Zugang zum Lehrmaterial erhält. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der:die Studierende die IU Internationale Hochschule GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen:ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er:Sie kann dafür das Muster-Widerrufsformular, welches dem:der Studierenden im Campus Management System digital zur Verfügung gestellt wird, verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass er:sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.


Die IU gewährt dem:der Studierenden einen Monat, der nicht berechnet wird, sofern der:die Studierende sich innerhalb der Widerrufsfrist dazu entschließt, das Studium nicht fortzuführen (Probemonat). Setzt der:die Studierende das Studium fort und übt sein:ihr Widerrufsrecht nicht aus, so gilt dieser erste Monat als regulärer und kostenpflichtiger Studienzeitraum.


7. Datenschutz

Die Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten und die Rechte des:der Studierenden in diesem Zusammenhang sind in dem gesonderten Informationsschreiben zum Datenschutz erklärt, welches den Studierenden auf der Homepage des IU Fernstudiums zugänglich gemacht wird. Die IU verwendet zur Durchführung dieses Vertrags Software verschiedener Anbieter, durch die eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten auch außerhalb der Europäischen Union erfolgt.


8. Haftung der IU

Die IU haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines:einer ihrer gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen:Erfüllungsgehilfinnen beruhen. Die IU haftet weiterhin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines:einer ihrer gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen:Erfüllungsgehilfinnen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung für Schäden, die auf einer einfach oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer einfach oder leicht fahrlässig begangenen unerlaubten Handlung eines:einer gesetzlichen Vertreters:Vertreterin oder Erfüllungsgehilfen:Erfüllungsgehilfin beruhen, ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszweckes geboten ist oder die aus berechtigter Inanspruchnahme besonderen Vertrauens erwachsen. In diesen Ausnahmefällen ist die Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden beschränkt.


9. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht. Für den Fall, in dem der:die Studierende nach Vertragsschluss seinen:ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein:ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird Folgendes vereinbart: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des für den Sitz der IU zuständigen deutschen Gerichts vereinbart.


Die IU beteiligt sich nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG).


Die IU hat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine privatwirtschaftliche Bürgschaft gestellt, welche unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Trägers, allen Studierenden den Abschluss ihres Studiums garantiert. Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass der Freistaat Thüringen keine zusätzliche Sicherung gewährt.


Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Auch die Änderung oder Ergänzung dieser Bestimmung selbst bedarf der Textform. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Fall einer Lücke dieses Vertrages ist eine Regelung zu finden, die dem Sinn, Zweck und wirtschaftlichen Gehalt des Vertrages im Übrigen entspricht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Weiterbildungen

1. Durchführung des Programms

1.1. Programmbezeichnung und Titel nach Abschluss

Die IU Internationale Hochschule GmbH (im Folgenden: IU), Trägerin der IU Internationale Hochschule, verpflichtet sich zur Durchführung des auf Seite 1 des Fernunterrichtsvertrages (im Folgenden: Vertrag) genannten Fernunterrichtsprogramms (im Folgenden: Programm) an der IU Internationale Hochschule nach der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung des zugrundeliegenden Quellstudiengangs der IU Internationale Hochschule. Für die Teilnehmenden gelten die jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnungen des zugrundeliegenden Quellstudiengangs entsprechend. Der Vertrag kommt mit der elektronischen Annahmebestätigung durch die IU zustande.


Mit erfolgreichem Abschluss des Programms erwirbt der:die Teilnehmende ein Zertifikat für das auf Seite 1 dieses Vertrages genannte Programm. Der Inhalt der angebotenen Lehrveranstaltungen sowie der jeweils dafür vorgesehene Zeitraum ergeben sich aus dem Modulhandbuch mit Curriculum, welches dem:der Teilnehmenden in geeigneter Form zur Verfügung gestellt wird.


Die IU weist darauf hin, dass es bei neu-eingeführten Programmen oder bei neu eingeführten Quellstudiengängen, die den Programmen zugrunde liegen, zu einer Einschränkung bezüglich der Verfügbarkeit von Programminhalten, die aus höheren Fachsemestern des zugrundeliegenden Quellstudiengangs stammen, kommen kann, ebenfalls kann bei neueingeführten Programmen oder bei neu eingeführten Quellstudiengängen, die den Programmen zugrunde liegen, nicht immer die freie Wählbarkeit der Reihenfolge der Programminhalte garantiert werden. Dessen ungeachtet gewährleistet die IU, dass die Inhalte des betreffenden Programms innerhalb der vereinbarten Programmdauer absolviert werden können. 


Weiter wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Programme über verpflichtende Präsenz- und Praxisanteile verfügen und diese Programme demzufolge nicht ausschließlich im Rahmen der Fernlehre stattfinden können. Weitere Informationen hierzu finden sich in den jeweils gültigen Modulhandbüchern des zugrundeliegenden Quellstudiengangs und werden im jeweiligen praxismodulbezogenen Prüfungsleitfaden konkretisiert. 


1.2. Änderung von Programmplänen

Die IU hat das Recht, Programmpläne abzuändern, soweit dies für die Teilnehmenden zumutbar ist und dem Ausbildungsziel des Programms entspricht.


1.3. Zulassung zum Programm

Die Zulassung zum Programm erfolgt unter der Voraussetzung, dass der:die Teilnehmende die Hochschulzugangsberechtigung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt. Voraussetzung für die Erfüllung der Hochschulzugangsberechtigung an der IU Internationale Hochschule ist, dass der:die Teilnehmende die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife, eine von den zuständigen staatlichen Stellen als gleichwertige anerkannte Hochschulzugangsberechtigung oder eine entsprechende berufliche Qualifizierung besitzt.

 

1.4. Kein Studierendenstatus

Die Teilnehmenden erhalten keinen Studierendenstatus, auch wenn sie alle Zulassungsvoraussetzungen erfolgreichen erfüllen und dies in der erforderlichen Form nachgewiesen haben.


2. Vertragslaufzeit

2.1. Vertragsdauer

Die regelmäßige Programmdauer bezogen auf das ausgewählte Programm bemisst sich nach den Angaben auf Seite 1 dieses Vertrages, im Falle einer Verschiebung des Programmstarts bemisst sich die regelmäßige Programmdauer nach dem Inhalt der entsprechenden Zusatzvereinbarung („vereinbarte Programmdauer“).


Dieser Vertrag wird grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er beginnt mit dem auf Seite 1 dieses Vertrages angegebenen Zeitpunkt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, frühestens jedoch mit Erhalt der Zugangsdaten zum Campus Management System. Der Vertrag endet nach der vereinbarten Programmdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern der:die Teilnehmende bis zu diesem Zeitpunkt alle notwendigen Leistungsnachweise bezogen auf das ausgewählte Programm erbringt. Sollte der:die Teilnehmende nicht alle notwendigen Leistungsnachweise innerhalb der vereinbarten Programmdauer erbringen, verlängert sich dieser Vertrag gemäß den Bestimmungen in Ziff. 2.2. dieses Vertrages.


Einem:Einer Teilnehmenden, welche:r die Dokumente zum Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und die Dokumente für die Zulassung zum gewählten Programm nach der jeweils gültigen Allgemeinen Zulassungs- und Einschreibungsordnung (AZE) nicht in der erforderlichen Form vor dem Vertragsbeginn nachweisen kann, wird vorläufig kostenpflichtig Zugriff auf die Lehrinhalte gewährt, er:sie ist in diesem Zeitraum jedoch nicht dazu berechtigt an Prüfungen teilzunehmen. Die vereinbarte Programmdauer wird durch die nachträgliche Vorlage der Dokumente nicht verändert.


Der:Die Teilnehmende ist verpflichtet, die Dokumente der IU innerhalb von sechs Monaten nach dem in Ziff. 2.1 festgelegten Vertragsstart in der erforderlichen Form nachzureichen. Erfolgt dies nicht fristgemäß und/oder erfüllt der:die Teilnehmende die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen für das Programm gemäß den Bestimmungen der AZE und/oder anderer zu diesem Zeitpunkt geltender Vorschriften der IU Internationale Hochschule nicht, endet der Vertrag mit Ablauf des sechsten Monats, ohne dass es einer Kündigung bedarf und ohne das Erreichen eines Abschlusses des Programms.


2.2. Vertragsverlängerung wegen fehlender Leistungsnachweise

Wenn der:die Teilnehmende nicht alle notwendigen Leistungsnachweise innerhalb der vereinbarten Programmdauer erbringt, verlängert sich der Vertrag automatisch kostenfrei um maximal zwölf Monate. In diesem Zeitraum können alle Leistungen weiter genutzt und Prüfungsleistungen erbracht werden, ohne dass weitere Kosten entstehen, sofern zu diesem Zeitpunkt bereits die nach Seite 1 zu zahlenden Monatsraten vollständig geleistet wurden.


Sofern der:die Teilnehmende nicht alle notwendigen Leistungsnachweise innerhalb der kostenfreien Vertragsverlängerung erbringt, verlängert sich der Vertrag im Anschluss an die kostenfreie Verlängerung automatisch und kostenpflichtig auf unbestimmte Zeit. Für die kostenpflichtige Verlängerung der Vertragslaufzeit nach dieser Ziffer sind als Gegenleistung für die weitere Nutzung der Einrichtungen und der Angebote der IU die zu diesem Zeitpunkt geltenden Programmgebühren zu entrichten.


Die IU behält sich das Recht vor, bei einer sich an die vereinbarte Programmdauer sowie den kostenpflichtigen Verlängerungszeitraum anschließenden Verlängerung die Programmgebühren auf den dann geltenden aktuellen Stand der Programmgebühren anzupassen (zu erhöhen bzw. zu senken). Im Falle einer kostenpflichtigen Verlängerung der Laufzeit werden somit nicht automatisch die Programmgebühren zugrunde gelegt, welche zum Zeitpunkt der Aufnahme des Programms Geltung besaßen. Die IU wird den:die Teilnehmende:n über die zu zahlenden Gebühren während der kostenpflichtigen Verlängerung in Textform im Vorhinein informieren.


2.3. Ordentliche Kündigung des Vertrages

Bis zum Ablauf der ersten fünf Monate kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines vollen Monats bezogen auf den Vertragsbeginn gekündigt werden.


Nach Ablauf der ersten fünf Monate kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines vollen Monats bezogen auf den Vertragsbeginn gekündigt werden.


Während der kostenfreien und kostenpflichtigen Verlängerung gemäß Ziff. 2.2. nach Ablauf der vereinbarten Programmdauer gemäß Ziff. 2.1./2.2. kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.


Die Kündigung hat in Textform (z.B. per Kündigung im Campus Management System, Kündigung per Formular auf der Website oder per E-Mail) zu erfolgen.


2.4. Außerordentliche Kündigung des Vertrages

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige, zur außerordentlichen Kündigung berechtigende Gründe auf Seiten des:der Teilnehmenden liegen insbesondere bei entsprechend nachgewiesenem unerwarteten Eintreten einer Arbeitslosigkeit, bei lebensbedrohlichen Krankheiten sowie bei Tod des:der Teilnehmenden vor. Der Wechsel des Programms, ein Umzug, nicht bestandene Prüfungen, finanzielle oder familiäre Gründe rechtfertigen grundsätzlich keine außerordentliche Kündigung.


Wenn nach Vertragsschluss die Zulassung für das Programm erlischt, widerrufen oder zurückgenommen wird, kann der:die Teilnehmende ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist innerhalb von zwei Wochen kündigen.


Auf Seiten der IU können wichtige, zur außerordentlichen Kündigung berechtigende Gründe insbesondere bestehen bei nicht fristgemäß bezahlten Programmgebühren, Verstößen gegen die Studien- und Prüfungsordnung der IU Internationale Hochschule, bei kriminellen Handlungen des:der Teilnehmenden zulasten der IU, sofern der:die Teilnehmende nicht alle Zulassungsvoraussetzungen für das ausgewählte Programm erfüllt und/oder diese nicht in der erforderlichen Form gemäß der AZE nachweisen kann oder falls absehbar ist, dass eine notwendige (Re-)Akkreditierung oder Zulassung eines Programms nicht erteilt wird.


2.5. Nichtbestehen notwendiger Prüfungen

In dem Fall, dass der:die Teilnehmende eine für den erfolgreichen Abschluss des Programms notwendige Prüfung endgültig nicht besteht, endet dieser Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf mit endgültigem Nichtbestehen. In diesem Fall erfolgt der Ausschluss des:der Teilnehmenden aus dem Programm.

 

3. Programmgebühren

3.1. Kostenmodelle je Zeitvariante

Die Gesamtkosten des gewählten Programms sind von dem gewählten Zeitmodell abhängig. Bei einem Zeitmodellwechsel während des Programms werden die zum Zeitpunkt der Antragstellung für das neue Zeitmodell geltenden Programmgebühren zu Grunde gelegt.


3.2. Programmgebühren für das Programm

Die Gesamtkosten für das gewählte Programm bezogen auf die vereinbarte Programmdauer sind auf Seite 1 dieses Vertrages angegeben und unabhängig von der tatsächlichen Verweildauer im Programm bei erfolgreichem Abschluss des Programms innerhalb der vereinbarten Programmdauer oder davor vollumfänglich zu zahlen, sofern der Vertrag nicht vorzeitig ohne erfolgreichen Abschluss des Programms beendet wird.


3.3. Zahlungsweise und Zahlungsfrist

Die Programmgebühren sind monatlich zu zahlen und werden jeweils nachträglich zum Ende des Monats fällig. Bei einem vorliegendem SEPA-Lastschriftmandat oder vorliegender Autorisierung zur Einziehung der Gebühren per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung der Programmgebühren jeweils nachträglich zum Ende des Monats. Im Übrigen sind die Teilnehmenden verpflichtet, die Programmgebühren jeweils nachträglich zum Ende des Monats an die IU zu überweisen. Die Zahlung von Programmgebühren erfolgt erstmals nach Ablauf der Widerrufsfrist. Die Zertifikatsgebühr wird mit der Stellung des Antrags auf Ausstellung des Zertifikats fällig. Sie ist innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Fälligkeit entweder selbständig von dem:der Teilnehmenden an die IU zu überweisen oder sie wird im Falle eines vorliegenden SEPA-Lastschriftmandates oder einer vorliegenden Autorisierung zur Abbuchung per Kreditkarte von der IU eingezogen. Ohne vollständige Zahlung der Zertifikatsgebühr kann dem:der Teilnehmenden kein Zertifikat ausgestellt werden. Will der:die Teilnehmende sein:ihr Zertifikat vor dem Ende der vereinbarten Programmdauer erhalten und hat er:sie die zur Ausstellung des Zertifikats erforderlichen Leistungsnachweise erbracht, müssen die noch bis zum vertraglich vereinbarten Ende des Programms ausstehenden Programmgebühren vollständig beglichen werden. Änderungen bezüglich der Höhe der Programmgebühren können sich aus zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Rabattaktionen ergeben.


4. Pflichten des:der Teilnehmenden

4.1. Zahlung der Programmgebühren

Falls die Programmgebühren nicht zum Fälligkeitszeitpunkt bezahlt sind, ist die IU berechtigt, eventuell anfallende Gebühren dem:der Teilnehmenden in Rechnung zu stellen. Unabhängig davon ist die IU zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der:die Teilnehmende mit der Zahlung der Programmgebühren in Verzug ist.


Entscheidet sich der:die Teilnehmende vor Beginn des Programms für eine Vorauszahlung, so besteht nur Anspruch auf die Gewährung eines Vorauszahlungsrabattes, wenn der Zahlungsbetrag bis zum Ablauf des Widerrufsrechts auf dem Konto der IU eingegangen ist.


4.2. Prüfungen

Muss der:die Teilnehmende aufgrund eines Täuschungsversuches oder Plagiats eine Prüfungsleistung wiederholen, fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von EUR 300,00 je zu wiederholender Prüfungsleistung an.


Innerhalb von 24 Monaten nach Belegung des entsprechenden Kurses muss der:die Teilnehmende die entsprechende, im Modulhandbuch festgelegte Prüfungsleistung, zumindest jedoch den ersten Prüfungsversuch, erbringen. Erbringt der:die Teilnehmende diese Prüfungsleistung oder den ersten Prüfungsversuch nicht innerhalb von 24 Monaten nach Belegung des Kurses, so verfallen alle bis dahin erbrachten Lernkontrollen mit der Folge, dass diese innerhalb von zwölf Monaten neu zu erbringen sind und der Kurs kostenpflichtig neu zu belegen ist.


4.3. Erbringung von Prüfungsleistungen mittels Online-Tools

Die Erbringung von Prüfungsleistungen in bestimmten Modulen bzw. Kursen kann teilweise nur durch die Nutzung von Online-Tools erfolgen, die eine Datenverarbeitung auch außerhalb der EU erfordern. Die Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in gesonderten Informationsblättern erläutert.


Dem:Der Teilnehmenden ist bekannt, dass zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Durchführung von Online-Klausuren Englischkenntnisse in einem geringen Umfang notwendig sind, da die Kommunikation mit den Proctoren (Klausuraufsichtspersonen) lediglich in englischer Sprache möglich ist.


4.4. Überprüfung mittels Plagiatssoftware

Der:Die Teilnehmende ist verpflichtet, eine elektronische Fassung seiner:ihrer Prüfungsarbeiten in elektronisch kopier- und lesbarem Format (z.B. DOC, DOCX, PDF, RTF) frei von allen personenbezogenen Daten (ohne Deckblatt, persönliche Erklärungen, Widmungen, Unterschrift etc.) zur Ermöglichung einer Überprüfung seiner:ihrer Prüfungsarbeit mittels einer Plagiatssoftware durch die IU zur Verfügung zu stellen. Der:Die Teilnehmende räumt der IU und eigens hierzu von ihr beauftragten Dritten das Recht ein, die Prüfungsarbeit für diesen Zweck zu nutzen.


4.5. Wahrung des Urheberrechts

Sämtliche Programminhalte und -medien sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den vertraglich zugelassenen Fällen ist nicht erlaubt und bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für das öffentliche Zugänglichmachen via Internet, die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte. Zulässig sind das Speichern und Ausdrucken der Programminhalte und -medien für persönliche Zwecke.


4.6. Weitere Pflichten

Der:Die Teilnehmende erkennt die jeweils gültige Allgemeine Prüfungsordnung (APO) sowie die Studien- und Prüfungsordnungen des Quellstudienganges der IU Internationale Hochschule, die Nutzungsordnung der IU für die Bibliothek und die Richtlinien für Online-Klausuren und für Online-Präsentationen als für sich verbindlich an.


4.7. Zusatzkosten

Für die Durchführung einiger Programme ist die Anschaffung bestimmter technischer Geräte oder sonstiger Materialien und/oder die Teilnahme an bestimmten Exkursionen durch den:die Teilnehmende:n notwendig. Die Anschaffung dieser Geräte und Materialien und Kosten für Exkursionen sind nicht in den Programmgebühren enthalten. Die jeweils anfallenden Zusatzkosten sind auf der Website der IU einsehbar.


5. Virtueller Campus und digitales Lehrmaterial

Zentrale Lernprozesse im Programm sowie die Programmorganisation werden internetbasiert über den virtuellen Campus der IU Internationale Hochschule abgewickelt. Die Bereitstellung der notwendigen technischen Geräte ist in den Programmgebühren nicht enthalten. Der:Die Teilnehmde ist allein dafür verantwortlich, technisches Equipment (Hard- und Software) bereitzustellen, das den Anforderungen der IU entspricht. Der:Die Teilnehmende ist verpflichtet, sich selbstständig zu informieren, ob die von der IU eingesetzten Online-Tools und sonstigen Technologien, die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlich sind, in seiner:ihrer Region zur Verfügung stehen. Eine Übersicht über die notwendigen Online-Tools und die erforderliche technische Ausrüstung (Soft- und Hardware) sind auf der Webseite gelistet (LINK: https://www.iu-fernstudium.de/beratung-und-faq/faq/).


Der virtuelle Campus der IU Internationale Hochschule ist passwortgeschützt. Die Zugangsdaten werden dem:der Teilnehmenden zu Beginn des Programms mitgeteilt und er:sie sichert zu, diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben und unberechtigten Dritten keinen Zugriff auf den virtuellen Campus oder auf die Lernmaterialien des Programms zu ermöglichen.


6. Widerufsrecht

Der:Die Teilnehmende hat das Recht, binnen eines Monats ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat ab dem Tag, an dem der:die Teilnehmende Zugang zum Lehrmaterial erhält. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der:die Teilnehmende die IU Internationale Hochschule GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen:ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er:Sie kann dafür das Muster-Widerrufsformular, welches dem:der Teilnehmenden im Campus Management System digital zur Verfügung gestellt wird, verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass er:sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.


Die IU gewährt dem:der Teilnehmenden einen Monat im Programm, der nicht berechnet wird, sofern der:die Teilnehmende sich innerhalb der Widerrufsfrist dazu entschließt, das Programm nicht fortzuführen (Probemonat). Setzt der:die Teilnehmende das Programm fort und übt sein:ihr Widerrufsrecht nicht aus, so gilt dieser erste Monat als regulärer und kostenpflichtiger Programmzeitraum.


7. Datenschutz

Die Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten und die Rechte des:der Teilnehmenden in diesem Zusammenhang sind in dem gesonderten Informationsschreiben zum Datenschutz erklärt, welches den Teilnehmenden auf der Homepage des IU Fernstudiums zugänglich gemacht wird. Die IU verwendet zur Durchführung dieses Vertrages Software verschiedener Anbieter, durch die eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten auch außerhalb der Europäischen Union erfolgt.


8. Haftung der IU

Die IU haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines:einer ihrer gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen:Erfüllungsgehilfinnen beruhen. Die IU haftet weiterhin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines:einer ihrer gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen:Erfüllungsgehilfinnen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung für Schäden, die auf einer einfach oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer einfach oder leicht fahrlässig begangenen unerlaubten Handlung eines:einer gesetzlichen Vertreters:Vertreterin oder Erfüllungsgehilfen:Erfüllungsgehilfin beruhen, ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszweckes geboten ist oder die aus berechtigter Inanspruchnahme besonderen Vertrauens erwachsen. In diesen Ausnahmefällen ist die Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden beschränkt.


9. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht. Für den Fall, in dem der:die Teilnehmende nach Vertragsschluss seinen:ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein:ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird Folgendes vereinbart: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des für den Sitz der IU zuständigen deutschen Gerichts vereinbart.


Die IU beteiligt sich nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG).


Die IU hat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine privatwirtschaftliche Bürgschaft gestellt, welche unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Trägers, allen Teilnehmenden den Abschluss ihres Programms garantiert. Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass der Freistaat Thüringen keine zusätzliche Sicherung gewährt.


Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Auch die Änderung oder Ergänzung dieser Bestimmung selbst bedarf der Textform. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Fall einer Lücke dieses Vertrages ist eine Regelung zu finden, die dem Sinn, Zweck und wirtschaftlichen Gehalt des Vertrages im Übrigen entspricht.