Vereinbarung zur Gebrauchsüberlassung eines iPads

1. Vertragsgegenstand
Die IU Internationale Hochschule verpflichtet sich zur unentgeltlichen Überlassung eines Apple iPad, wobei sich die Modellart sowie die Ausstattung des Gerätes nach der zum Übereignungszeitpunkt herrschenden Verfügbarkeit richtet, an den Studierenden während dessen Studienzeit an der IU Internationale Hochschule. Der Studierende hat somit ausdrücklich kein Anrecht auf die Überlassung einer bestimmten Modellvariante. Das iPad verfügt über die entsprechende Apple Software und ist WLAN-fähig. Die IU Internationale Hochschule räumt dem Studierenden das zeitlich befristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare oder überlassbare Recht ein, das iPad und die gelieferte Software während der Laufzeit dieses Vertrages zu nutzen, soweit der IU Internationale Hochschule diese Rechte durch Mietkaufvertrag eingeräumt wurden und die Hochschule zur Weitergabe dieser Rechte berechtigt ist. Das überlassene Gerät kann Gebrauchsspuren aufweisen. Dieser Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass der Mietkaufvertrag zwischen der IU Internationale Hochschule und der ALSO Deutschland GmbH rechtswirksam zustande kommt. Das iPad wird dem Studierenden durch die Firma Hansenlogistic (Borsteler Chaussee 85 – 99a, 22453 Hamburg) an eine vom Studierenden zu benennende Adresse in der Europäischen Union geliefert, die das Gerät ihrerseits von der Firma ALSO Deutschland GmbH erhält. Hat der Studierende seinen Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union, ist er verpflichtet, für einen Weiterversand des iPads selbst Sorge zu tragen und insbesondere die Kosten für den erforderlichen Versand an diese finale Adresse selbst zu tragen. Der Studierende wird explizit darauf hingewiesen, dass ein Direktversand außerhalb der Europäischen Union nicht möglich ist, und erklärt sich mit dieser Regelung sowie den daraus eventuell resultierenden Kosten einverstanden. Sollte das iPad nicht fristgerecht oder nicht vertragsgemäß geliefert werden, stehen dem Studierenden keine Rechte und Ansprüche gegenüber der IU Internationale Hochschule zu.


2. Überlassungszeitraum
2.1 Beginn und Versand

Das iPad wird voraussichtlich drei Wochen vor bis zwei Wochen nach Beginn des Fernstudiums an der IU Internationale Hochschule an den Studierenden versandt. Diese Frist ist jedoch nicht verbindlich, sondern erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit des iPads bei der Firma ALSO Deutschland GmbH. Ein Versand ist grundsätzlich nur an Adressen innerhalb der EU möglich, ausgenommen hiervon sind die folgenden Gebiete:

Färöer, Grönland; Ålandinseln, Finnland; überseeische Gebiete und Departements Frankreichs; Berg Athos, Griechenland; Livigno und Campione d'Italia, Italien; Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla, Spanien; überseeische Gebiete, Niederlande; der Nordteil Zyperns

2.2 Vertragsende

Dieser Vertrag endet mit Ablauf des Fernunterrichtsvertrages. Wenn der Studierende den Fernunterrichtsvertrag vertragsgemäß erfüllt und sein Studium erfolgreich beendet, so kann er das iPad nach dem regulären Ende des Fernunterrichtsvertrags behalten.


3. Vorzeitige Beendigung des Studiums, Kündigung

Rückgabepflicht

Die IU Internationale Hochschule ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn der Studierende gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt, insbesondere wenn der Studierende die bei Übergabe installierte Software unbefugt verändert, vervielfältigt oder verbreitet. Eine Kündigung dieses Vertrages hat keine Auswirkung auf den zwischen dem Studierenden und der IU Internationale Hochschule geschlossenen Unterrichtsvertrag. Im Falle der Beendigung des Fernunterrichtsvertrags vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit durch Kündigung einer Partei sowie im Falle des Ablaufs des Unterrichtsvertrages hat der Studierende das iPad zurückgesetzt und in funktionsfähigem Zustand mit Originalverpackung und Zubehör innerhalb einer Woche nach Kündigung zurückzugeben. Die Rückgabe des iPads beim Versanddienstleister erfolgt in jedem Falle durch den Studierenden und muss über das Service Portal iu.gfdb.de angestoßen werden. Der Rückversand erfolgt als versichertes Paket und auf Kosten des Studierenden, wobei der Studierende den Rückgabeprozess wie unter diesem Link beschrieben einzuhalten hat. Bei einem Versand innerhalb Deutschlands mit dem Versanddienstleister UPS werden die Kosten der Rückgabe von der IU getragen, nur wenn der Rückgabeprozess wie unter diesem Link [https://iu.gfdb.de/service/device] beschrieben durch den Studierenden eingehalten wird und er insbesondere das Rücksendeetikett über den Link generiert, ausdruckt und bei Rückgabe entsprechend anbringt. Genauere Informationen zum Zurücksetzen sind hier zu finden. Ferner ist durch den rückgebenden Studierenden sicherzustellen, dass sich keine persönlichen oder anderen Daten oder Informationen mehr auf dem iPad befinden und dass das iPad von der Apple-ID abgemeldet und auf Werkseinstellung zurückgesetzt wurde. Falls das Studium aus einem anderen Grund als durch Kündigung endet, besteht die Rückgabeverpflichtung innerhalb von einer Woche ab Vertragsende. Die Rückgabe des iPads beim Versanddienstleister erfolgt in jedem Falle durch den Studierenden. Gibt der Studierende das iPad nach Beendigung des Fernunterrichtsvertrags nicht vertragsgemäß zurück, so kann die IU Internationale Hochschule für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung einen Betrag in Höhe von EUR 50,00 monatlich verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.


4. Pflichten und Haftung des Studierenden
4.1 Pflichten
4.1.1 Untersuchungs-, Rüge- und Informationspflichten; Rückgabepflichten

Der Studierende ist verpflichtet, das gelieferte iPad unverzüglich auf Mängel, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem zwischen den Parteien dieses Vertrags Vereinbarten zu untersuchen und Beanstandungen spezifiziert in Textform innerhalb von drei Tagen der IU Internationale Hochschule mitzuteilen. Später auftretende Mängel, der zufällige Untergang, der Verlust, der Totalschaden oder der Wegfall der Gebrauchsfähigkeit sind der IU Internationale Hochschule ebenfalls in Textform innerhalb von drei Tagen mitzuteilen. Die Rückgabe des iPad hat durch Rückgabe des Geräts sowie aller dem Studierenden überlassenen Originalverpackungen, der Hülle, des Zubehörs (z.B. Kabel) und der Dokumentationsunterlagen / Handbücher zu erfolgen.

4.1.2 Gebrauchs- und Instandhaltungspflichten des Studierenden

Der Studierende verpflichtet sich, das iPad in sorgfältiger Weise zu benutzen, insbesondere die Pflege und Gebrauchsempfehlungen des Herstellers zu befolgen. Der Studierende hat das Gerät auf seine Kosten in einem ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand zu erhalten, insbesondere gegebenenfalls erforderliche Reparaturen ausschließlich über den Link iu.smartsupport.de anzustoßen und nur durch die Smart Support GmbH ausführen zu lassen. Die IU ist zur Rücknahme des iPads nur dann verpflichtet, sofern der vorstehend beschriebene Prozess eingehalten wird. Andernfalls ist der Studierende verpflichtet, der IU das iPad zu einem dem Gegenstandswert entsprechenden Preis abzukaufen.

4.2 Haftung

Der Studierende haftet für alle Schäden am Gerät und dessen Zubehör (insbesondere für Kabel) und trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Abhandenkommens, des Totalschadens und des Wegfalls der Gebrauchsfähigkeit, der Beschädigung, des vorzeitigen Wertverfalls sowie der sonstigen Verschlechterung des Geräts und des Zubehörs einschließlich einer merkantilen Wertminderung. Dies gilt auch, wenn der Schaden durch einen Dritten verursacht wurde. Gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen der IU Internationale Hochschule sind keine Dritten im Sinne dieser Regelung. Der Eintritt der vorgenannten Ereignisse hat keine Auswirkung auf den zwischen dem Studierenden und der IU Internationale Hochschule geschlossenen Unterrichtsvertrag. Der Studierende hat das Gerät auf seine Kosten durch die Firma Smart Support unverzüglich instand zu setzen und ausschließlich via das Service Portal eine Reparatur anzustoßen. Wählt der Studierende die Instandsetzung, so hat er das iPad durch die Firma Smart Support in einen vertragsgemäßen Zustand versetzen zu lassen und dies der IU Internationale Hochschule gegenüber nachzuweisen. Setzt der Studierende gegen den Lieferanten Smart Support im Wege der Nacherfüllung einen Anspruch auf Lieferung eines neuen iPad durch, so ist die IU Internationale Hochschule damit einverstanden, dass der bisherige Gegenstand gegen einen gleichwertigen und -artigen getauscht wird. In diesem Fall gilt die Regelung, dass der Studierende eine Lieferadresse in der Europäischen Union zu benennen hat, entsprechend. Eigentümer des ausgetauschten iPad ist ebenfalls ALSO Deutschland GmbH.


5. Technischer Defekt

Im Falle eines technischen Defekts des Geräts obliegt die Geltendmachung von Rechten aus Gewährleistung oder Garantie gegenüber der Leasingfirma oder dem Hersteller dem Studierenden. Bei defekten oder leeren Akkus bzw. Batterien des iPad nimmt die IU Internationale Hochschule keinen Austausch vor; dieser erfolgt innerhalb des Garantiezeitraumes kostenfrei durch die Firma Smart Support. Außerhalb des Garantiezeitraumes ist der Studierende verpflichtet, das Gerät bei defektem/r oder leerem/r Akku/ Batterie auf seine Kosten bei der Firma Smart Support über das Serviceportal anzumelden und tauschen zu lassen.


6. Haftung der IU Internationale Hochschule

Die IU Internationale Hochschule übernimmt keine Haftung für Schäden, Untergang oder Verlust des Geräts und seines Zubehörs. Dies gilt auch, wenn der Schaden durch einen Dritten verursacht wurde. Alle Ansprüche und Rechte des Studierenden gegen die IU Internationale Hochschule wegen Sach- und Rechtsmängeln des iPad oder wegen dessen mangelnder Verwendbarkeit sind zu jeder Zeit ausgeschlossen. Wird das Gerät zur Reparatur an die Firma Smart Support eingesandt, ist die IU Internationale Hochschule nicht verpflichtet, für den Reparaturzeitraum ein Ersatzgerät zu stellen. Gehen im Wege des Austauschs oder der Reparatur Daten des Studierenden verloren, übernimmt die IU Internationale Hochschule für den Verlust der Daten keine Haftung.


7. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Untervermietung oder Abtretung

Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Studierenden am iPad wegen eigener Ansprüche gegen Forderungen der IU Internationale Hochschule ist nicht zulässig. Der Studierende ist nicht berechtigt, den Besitz oder das Eigentum an dem iPad zu übertragen oder Gebrauchs-und Nutzungs- oder sonstige Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag zu verpfänden oder abzutreten.


8. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen, Datenschutz

Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht. Für den Fall, in dem der Studierende nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird gemäß § 38 (3) ZPO für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag die Zuständigkeit des für den Sitz der IU zuständigen deutschen Gerichts vereinbart (Amtsgericht Erfurt, Landgericht Erfurt). Für jene Personen die zum Vertragsschluss sowie während des Vertragszeitraumes über keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland verfügen wird gemäß §38 (2) ZPO ebenfalls die Zuständigkeit des für den Sitz der IU zuständigen Gerichts vereinbart.

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