Vereinbarung zur Gebrauchsüberlassung eines Mobile Devices

1. Vertragsgegenstand
Die IU Internationale Hochschule GmbH (im Folgenden „IU“) verpflichtet sich zur unentgeltlichen Überlassung eines Mobile Devices (im Folgenden „Gerät“), wie auf dem Datenblatt des zu Grunde liegenden Vertrages konkretisiert, an den:die Nutzer:in während der Vertragslaufzeit des zugrunde liegenden Vertrages, wobei sich die Modellart sowie die Ausstattung des Gerätes nach der zum Übergabezeitpunkt herrschenden Verfügbarkeit richtet. Der:die Nutzer:in hat somit ausdrücklich kein Anrecht auf die Überlassung einer bestimmten Modellvariante.

Die IU räumt dem:der Nutzer:in das zeitlich befristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare oder überlassbare Recht ein, das Gerät und die gelieferte Software während der Laufzeit dieses Vertrages zu nutzen, soweit der IU diese Rechte durch Mietkaufvertrag eingeräumt wurden und die Hochschule zur Weitergabe dieser Rechte berechtigt ist.

Das Gerät dient zur Nutzung im Studium. Der:die Nutzer:in wird informiert, dass es zur Aufrechterhaltung der IT-Sicherheit der IU sowie zur Abwicklung des Rückgabe-, Reparatur- oder Übereignungsprozesses oder im Verlustfall immer wieder vorkommen kann, dass auf das Gerät selbst, die vorinstallierten Apps und die gespeicherten Daten zugegriffen werden muss oder Daten gelöscht werden (müssen). Nähere Informationen hierzu sind in Ziffer 8 enthalten. Der:die Nutzer:in wird im Einzelfall nicht gesondert informiert, weder vor noch nach dem Zugriff. In diesem Zusammenhang kann es auch vorkommen, dass auf private Daten des:der Nutzers:Nutzerin zugegriffen wird, sollten solche auf dem Gerät abgelegt worden sein. Der:die Nutzer:in muss selbständig sicherstellen, dass private Daten separat und sicher (z. B. in einer Cloud, auf einer externen Festplatte etc.) gespeichert werden, da es zur Aufrechterhaltung der IT-Sicherheit der IU sowie zur Abwicklung des Rückgabe-, Reparatur- oder Übereignungsprozesses oder im Verlustfall auch notwendig sein kann, dass das Gerät und/oder die Apps gelöscht und/oder auf Werkseinstellungen zurückgesetzt werden muss. In einem solchen Fall werden sämtliche Daten des Geräts, inklusive zu privaten Zwecken heruntergeladene Apps und private Daten des:der Nutzers:Nutzerin unwiederbringlich gelöscht. Die IU haftet nicht für diejenigen Kosten, die mit dem unwiederbringlichen Verlust von Nutzer-Daten bzw. dem Versuch einer möglichen Wiederherstellung einhergehen, die aufgrund einer aus oben genannten Gründen veranlassten Löschung verloren gehen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Vorgaben des Rückgabe- oder Reparaturprozesses nicht eingehalten wurden und sich zum Rückgabezeitpunkt noch ungesicherte Daten auf dem Gerät befinden.

Das überlassene Gerät muss kein Neugerät sein und kann Gebrauchsspuren aufweisen.

Das Gerät wird dem:der Nutzer:in durch die Firma Gesellschaft für digitale Bildung mbH  (- IU Projekt - Obenhauptstraße 15, 22335 Hamburg) an eine vom dem:der Nutzer:in zu benennende Adresse in der DHL Zone 1 (s. hierzu 2.1) geliefert.

Der:die Nutzer:in wird explizit darauf hingewiesen, dass ein Direktversand außerhalb der Europäischen Union sowie in eines der unter 2.1 genannten Länder nicht möglich ist und erklärt sich damit sowie den daraus eventuell resultierenden Zusatzkosten, die er:sie selbst zu tragen hat, einverstanden. Hat der:die Nutzer:in seinen Wohnsitz außerhalb der DHL Zone 1 (s. hierzu 2.1), ist er:sie verpflichtet, für einen eventuellen Weiterversand des Geräts selbst zu sorgen und insbesondere die Kosten für den erforderlichen Versand an die finale Adresse selbst zu tragen.

 

Sollte das Gerät nicht fristgerecht oder nicht vertragsgemäß geliefert werden, stehen dem:der Nutzer:in keine Rechte und Ansprüche gegenüber der IU zu.


2. Überlassungszeitraum
2.1 Beginn und Versand

Das Gerät wird bis spätestens zwei Wochen nach Beginn des Programms an der IU an den:die Nutzer:in versandt, sofern das Gerät bei dem ausliefernden Dienstleister zu diesem Zeitpunkt verfügbar ist.

Ein Versand ist grundsätzlich nur an Adressen in der DHL Zone 1, also innerhalb der EU möglich, jedoch mit Ausnahme folgender Gebiete:

Färöer, Grönland; Ålandinseln, Finnland; überseeische Gebiete und Departements Frankreichs; Berg Athos, Griechenland; Livigno und Campione d'Italia, Italien; Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla, Spanien; überseeische Gebiete der Niederlande; der Nordteil Zyperns sowie Malta.

2.2 Vertragsende

Dieser Vertrag endet spätestens mit Ablauf des zugrunde liegenden Vertrages. In diesem Fall muss das Gerät zurückgesetzt und in funktionsfähigem Zustand mit Originalverpackung und Zubehör innerhalb einer Woche nach Vertragsende zurückgegeben werden. Sofern die Rückgabe nicht rechtzeitig erfolgt, fällt eine Strafzahlung in Höhe von 400,00€ für den:die Nutzer:in an. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Sofern ein Studienvertrag zwischen der IU und dem:der Nutzer:in geschlossen, dieser vertragsgemäß erfüllt und das Studium erfolgreich beendet wurde, so kann der:die Nutzer:in das Gerät nach dem regulären Ende des Studienvertrages behalten. Für andere Vertragsverhältnisse als Studienverträge, wie bpw. Weiterbildungsverträge, gilt dies nicht. In diesen Fällen ist das Gerät auch bei vertragsgemäßer Beendigung zurückzugeben.


3. Vorzeitige Beendigung des Studiums, Kündigung; Rückgabepflicht

Die IU ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn der:die Nutzer:in gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt, insbesondere wenn der:die Nutzer:in die bei Übergabe installierte Software unbefugt verändert, vervielfältigt oder verbreitet.

Eine Kündigung dieses Vertrages hat keine Auswirkung auf andere zwischen dem:der Nutzer:in und der IU geschlossenen Verträge.

Im Falle der Beendigung des zugrundeliegenden Vertrages vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit durch Kündigung einer Partei sowie im Falle des Ablaufs des zugrundeliegenden Vertrages, sofern es sich nicht um einen Studienvertrag handelt, hat der:die Nutzer:in das Gerät zurückgesetzt und in funktionsfähigem Zustand mit Originalverpackung, der Hülle, dem Zubehör (z.B. Kabel) sowie Dokumentationsunterlagen und Handbüchern innerhalb einer Woche nach Kündigung zurückzugeben. Auch hier gilt, dass sofern die Rückgabe nicht rechtzeitig erfolgt, eine Strafzahlung in Höhe von 400,00€ für den:die Nutzer:in anfällt. Bei regulärem Ende eines Studienvertrages gilt 2.2.


Die Übergabe des Geräts an den Versanddienstleister erfolgt in jedem Falle durch den:die Nutzer:in und muss über das Service Portal Service - Gesellschaft für digitale Bildung mbH angestoßen werden.

Bei einem Rückversand innerhalb Deutschlands mit dem Versanddienstleister UPS oder DHL werden die Kosten der Rückgabe von der IU nur getragen, wenn der Rückgabeprozess wie unter diesem Link beschrieben durch den:die Nutzer:in eingehalten wird und er:sie insbesondere das vorfrankierte Rücksendeetikett über den Link generiert, ausdruckt und bei Rückversand entsprechend anbringt.

 

Bei einem Versand innerhalb der DHL Länderzone 1 mit dem Versanddienstleister DHL werden die Kosten der Rückgabe von der IU nur getragen, wenn der Rückgabeprozess wie unter dem Link beschrieben durch den:die Nutzer:in eingehalten wird und er:sie insbesondere das Rücksendeetikett über den Link generiert, ausdruckt und bei Rückversand entsprechend anbringt.

Andernfalls muss der Rückversand auf eigene Kosten und in jedem Fall als versichertes, nachverfolgbares Paket erfolgen. Auch in diesem Fall ist der Rückgabeprozess wie unter diesem Link beschrieben einzuhalten.

Die Abgabe des Geräts beim Versanddienstleister für den Rückversand erfolgt in jedem Falle durch den:die Nutzer:in.

Genauere Informationen zum Zurücksetzen sind hier zu finden.

Ferner ist durch den:die Nutzer:in sicherzustellen, dass sich keine persönlichen oder anderen Daten oder Informationen mehr auf dem Gerät befinden und – sofern auf das Gerät zutreffend - dass das Gerät von der Nutzer-/Apple-ID abgemeldet und auf Werkseinstellung zurückgesetzt wurde.

Falls der zugrunde liegende Vertrag aus einem anderen Grund als durch Kündigung endet, besteht die Rückgabeverpflichtung innerhalb einer Woche ab Vertragsende. Dies trifft nicht zu, wenn es sich bei dem zu Grunde liegenden Vertrag um einen Studienvertrag handelt und das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde.

Gibt der:die Nutzer:in das Gerät nach Beendigung dieses Vertrages oder des zugrunde liegenden Vertrages nicht vertragsgemäß zurück, so wird gem. 2.2 bzw. 3. eine Strafzahlung fällig. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.


4. Pflichten und Haftung des: der Nutzer:in
4.1 Pflichten
4.1.1 Untersuchungs-, Rüge- und Informationspflichten; Rückgabepflichten

Der:die Nutzer:in ist verpflichtet, das erhaltene Gerät unverzüglich auf Mängel, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem zwischen den Parteien dieses Vertrags Vereinbarten zu untersuchen und Beanstandungen der IU spezifiziert in Textform innerhalb von drei Tagen mitzuteilen.

Später auftretende Mängel, der zufällige Untergang, der Verlust, der Totalschaden oder der Wegfall der Gebrauchsfähigkeit sind der IU ebenfalls in Textform innerhalb von drei Tagen mitzuteilen. In diesem Fall behält sich die IU vor, eine Entschädigung, die sich am Zeitwert des Gerätes zum Zeitpunkt des Ereignisses, orientiert, geltend zu machen.

Im Falle der Meldung des Verlusts des Gerätes wird die IU das Gerät soweit möglich sperren und für die weitere Nutzung unbrauchbar machen.

4.1.2 Gebrauchs- und Instandhaltungspflichten des:der Nutzer:in

Der:die Nutzer:in verpflichtet sich, das Gerät in sorgfältiger Weise zu benutzen, insbesondere die Pflege und Gebrauchsempfehlungen des Herstellers zu befolgen. Dies gilt auch für die regelmäßige Installation von empfohlenen Updates.

Der:die Nutzer:in hat das Gerät auf seine Kosten in einem ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand zu erhalten, insbesondere gegebenenfalls erforderliche Reparaturen ausschließlich über den Link https://iu.smartsupport.de/service/device anzustoßen und ausschließlich durch die Smart Support GmbH ausführen zu lassen. Eine eigenmächtige Reparatur ist nicht gestattet. Nach Einsendung und Begutachtung des Gerätes wird dem:der Nutzer:in ein Reparaturangebot unterbreitet, das er:sie annehmen oder ablehnen kann und das reparierte Gerät nach Ausgleich der Kosten zurückerhält. Im Falle der Ablehnung wird kein Ersatzgerät gestellt.

Bei eigenmächtiger Reparatur ohne Einbeziehung des o.g. Dienstleisters behält sich die IU vor, die Reparatur erneut vorzunehmen und dem:der Nutzer:in hierfür entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten.

4.2 Haftung

Der:die Nutzer:in haftet für alle Schäden am Gerät und dessen Zubehör (insbesondere für Kabel) und trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Abhandenkommens, des Totalschadens und des Wegfalls der Gebrauchsfähigkeit, der Beschädigung, des vorzeitigen Wertverfalls sowie der sonstigen Verschlechterung des Geräts und des Zubehörs einschließlich einer merkantilen Wertminderung.

Dies gilt auch, wenn der Schaden durch einen Dritten verursacht wurde. Gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen der IU sind keine Dritten im Sinne dieser Regelung.

Der Eintritt der vorgenannten Ereignisse hat keine Auswirkung auf den zwischen dem:der Nutzer:in und der IU geschlossenen Unterrichtsvertrag.

Der:die Nutzer:in hat das Gerät auf seine Kosten durch die Firma Smart Support unverzüglich instand zu setzen und ausschließlich via das Service Portal eine Reparatur anzustoßen.

Wählt der:die Nutzer:in die Instandsetzung, so hat er das Gerät durch die Firma Smart Support in einen vertragsgemäßen Zustand versetzen zu lassen und dies der IU gegenüber nachzuweisen.

Setzt der:die Nutzer:in gegen den Lieferanten Smart Support im Wege der Nacherfüllung einen Anspruch auf Lieferung eines anderen funktionstüchtigen Gerätes durch, so ist die IU damit einverstanden, dass der bisherige Gegenstand gegen einen gleichwertigen und -artigen getauscht wird.

In diesem Fall gilt die Regelung, dass der:die Nutzer:in eine Lieferadresse in der DHL Zone 1 (s. hierzu 2. 1) zu benennen hat, entsprechend. Eigentümer des ausgetauschten Geräts bleibt die IU.


5. Technischer Defekt

Im Falle eines technischen Defekts des Geräts obliegt die Geltendmachung von Rechten aus Gewährleistung oder Garantie gegenüber der Leasingfirma oder dem Hersteller dem:der Nutzer:in. Diese können über folgenden Link angestoßen werden: https://iu.smartsupport.de/service/device

Bei defekten Akkus bzw. Batterien erfolgt ein Austausch innerhalb des Garantiezeitraumes kostenfrei ausschließlich durch die Firma Smart Support.

Außerhalb des Garantiezeitraumes ist der:die Nutzer:in verpflichtet, das Gerät bei defektem Akku oder defekter Batterie auf seine:ihre Kosten bei der Firma Smart Support über das Serviceportal anzumelden und reparieren oder tauschen zu lassen. Ob eine Reparatur oder ein Tausch erfolgt, entscheidet der Servicedienstleister.

Für Schäden außerhalb des Garantie- und/oder Gewährleistungszeitraumes gilt 4. entsprechend.


6. Haftung der IU Internationale Hochschule GmbH

Die IU übernimmt keine Haftung für Schäden, Untergang oder Verlust des Geräts und seines Zubehörs. Dies gilt auch, wenn der Schaden durch einen Dritten verursacht wurde.

Alle Ansprüche und Rechte des:der Nutzer:in gegen die IU wegen Sach- und Rechtsmängeln des Geräts oder wegen dessen mangelnder Verwendbarkeit sind zu jeder Zeit ausgeschlossen.

Wird das Gerät zur Reparatur an die Firma Smart Support eingesandt, ist die IU nicht verpflichtet, für den Reparaturzeitraum ein Ersatzgerät zu stellen. Gehen im Wege des Austauschs oder der Reparatur Daten des:der Nutzer:in verloren, übernimmt die IU für den Verlust der Daten keine Haftung.


7. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Untervermietung oder Abtretung

Eine Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht des:der Nutzer:in an dem Gerät wegen eigener Ansprüche gegen Forderungen der IU ist nicht zulässig.

Der:die Nutzer:in ist nicht berechtigt, den Besitz oder das Eigentum an dem  überlassenen Gerät zu übertragen oder Gebrauchs- und Nutzungs- oder sonstige Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag zu verpfänden oder abzutreten.


8. Datenschutz

Auf dem Gerät befindet sich eine vorinstallierte Managementsoftware, die dazu dient, die wesentlichen Standardapps abzubilden und auf dem neusten Stand halten zu können sowie im Falle eines Verlustes das Gerät sperren zu können. Hierfür werden teilweise Daten des:der Nutzers:Nutzerin an den ausgewählten Anbieter der Managementsoftware übertragen und verarbeitet. Die entsprechenden Datenschutzhinweise finden sich hier https://www.iu.de/personenbezogene-daten-geraetemanagement/ oder https://www.iu.de/en/personal-data-tenantmanagement/.

Im Falle eines Studiums an der IU finden sich weitere Informationen zu den verarbeiteten Daten sowie weitere Datenschutzhinweise in beigefügtem Informationsschreiben. Die Informationen können außerdem hier eingesehen werden

https://www.iu-fernstudium.de/personenbezogene-daten/ oder https://www.iu-fernstudium.de/en/personal-data/ und https://www.iu.de/personenbezogene-daten/ oder https://www.iu.de/en/personal-data/.

Bei Inanspruchnahme eines anderen Angebots der IU finden sich weitere Informationen zu den verarbeiteten Daten sowie weitere Datenschutzhinweise in beigefügtem Informationsschreiben. Die Informationen können außerdem hier eingesehen werden https://www.iu-akademie.de/personenbezogene-daten/ oder  https://www.iu-akademie.de/processing-of-personal-data/.


9. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht. Für den Fall, in dem der:die Nutzer:in nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird gemäß § 38 (3) ZPO für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag die Zuständigkeit des für den Sitz der IU zuständigen deutschen Gerichts vereinbart (Amtsgericht Erfurt, Landgericht Erfurt). Für jene Personen die zum Vertragsschluss sowie während des Vertragszeitraumes über keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland verfügen wird gemäß §38 (2) ZPO ebenfalls die Zuständigkeit des für den Sitz der IU zuständigen Gerichts vereinbart.

Wir sind die IU – ausgezeichnet, akkreditiert und zertifiziert.