Aufstiegs-BAföG im Fernstudium

Aufstiegs-BAföG für Deine Weiterbildung im Fernstudium

Du möchtest Dich weiterbilden und neue Karrieremöglichkeiten ergreifen? Mit einer Weiterbildung im Fernstudium bieten sich neue Chancen für Deine Traum-Karriere! Du hast Dich noch nicht getraut die Chance zu ergreifen, weil Du Dir unsicher wegen der Finanzierung bist? Wir zeigen Dir verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, die es Dir ermöglichen, Deinen Traum zu verwirklichen. Hier erfährst Du, ob und unter welchen Voraussetzungen Du Aufstiegs-BAföG erhalten kannst. 

Entdecke jetzt die Weiterbildungen im IU Fernstudium:

Weiterbildungen

Aufstiegs-BAföG – Voraussetzungen und Förderung

Du möchtest statt einem Bachelor oder Master eine Weiterbildung an einer Fernhochschule absolvieren? Auch in diesem Fall kannst Du für Dein Fernstudium BAföG erhalten. Aufstiegs-BAföG fördert die berufliche Weiterbildung nach einem Berufsabschluss. Mit Aufstiegs-BAföG erhältst Du Zahlungen für Deinen Lebensunterhalt und Deine Kurse. Auch hier musst Du am Ende des Studiums nur einen Teil des Geldes zurückzahlen.  

Du bekommst Aufstiegs-BAföG, wenn Du die Voraussetzungen für die Zulassung zu Deinem Lehrgang erfüllst. In der Regel heißt das, dass Du schon eine Berufsausbildung absolviert hast. Als Abiturient:in oder Studienabbrecher:in wirst Du gefördert, wenn Du bereits Berufserfahrung hast. Mit einem Bachelorabschluss kannst Du ebenfalls für Dein Fernstudium BAföG beziehen. Im Gegensatz zu einer BAföG-Förderung für ein Bachelor- oder Masterstudium erhältst Du Aufstiegs-BAföG unabhängig von Deinem Alter. Dennoch gibt es auch für eine Förderung durch Aufstiegs-BAföG einige Voraussetzungen:

  • Anerkannter Abschluss: Du erhältst BAföG für Dein Fernstudium, wenn der Lehrgang Dich auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereitet. Die Prüfung muss also staatlich anerkannt sein. Gefördert werden können auch gleichwertig anerkannte Fernlehrgänge. Dein Anbieter muss außerdem staatlich zertifiziert sein.  

  • Höhe des Abschlusses: Wichtig ist auch, dass Dein angestrebter Abschluss ein höheres Niveau als eine Facharbeiter:innen-, Gesell:innen- oder Gehilf:innenprüfung hat. Der Abschluss muss auch höher als ein Berufsfachabschluss sein. Daher brauchst Du in der Regel eine bereits abgeschlossene berufliche Ausbildung, damit Deine Weiterbildung durch BAföG finanziert werden kann.  

  • Mindestdauer: Ab einer Mindestdauer von 400 Stunden kannst Du BAföG für Dein Fernstudium erhalten.   

  • Vollzeit & Teilzeit: Ein Fernstudium in Vollzeit wird durch Aufstiegs-BAföG unterstützt, wenn Du mindestens 25 Arbeitsstunden an vier Tagen pro Woche in Dein Studium investierst. Der Lehrgang kann bis zu drei Jahre dauern. Bei einem Teilzeit-Lehrgang erhältst Du ab 18 Arbeitsstunden pro Woche eine Förderung. In diesem Fall kannst Du bis zu 4 Jahre mit dem Studium verbringen. 

Die Höhe der Förderung:  

  • Fortbildungsförderung – Kosten für Lehrgänge und Prüfungen: Bis zu 15.000€ (unabhängig von Deinem Einkommen und Vermögen)  

  • Kosten für Deinen Lebensunterhalt: Bis zu 963€ (abhängig von Deinem Einkommen und Vermögen)

FAQ

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Du kannst Dein Fernstudium einen Monat lang unverbindlich ausprobieren. Gebühren für diesen Zeitraum fallen nur dann an, wenn Du Dich für uns entscheidest.

*Stand Oktober 2022

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