Hol Dir bis zu 42% Deiner Studiengebühren zurück
Bis zu 42% Deiner Studiengebühren sind steuerlich absetzbar! Konkret bedeutet das: Bei einem Bachelorstudium in Vollzeit kannst Du Dir von 399 € monatlichen Studiengebühren im besten Fall 169€ zurückholen. Deine Kosten liegen dann effektiv bei 230 € pro Monat.
Wie viel Du im Detail sparst, hängt von Deiner individuellen Situation ab. Wir zeigen Dir, was Du tun musst, um im Fernstudium Steuern abzusetzen. Lass uns mit Deinen Voraussetzungen starten:
Erstausbildung
Zweitausbildung: Bachelor
Zweitausbildung: Master
Werbungskosten oder Sonderausgaben: Was steckt dahinter?
Ob Du Deine Aufwendungen fürs Fernstudium in der Steuererklärung als Sonderausgaben oder Werbungskosten deklarieren musst, hängt von Deinem Werdegang ab (siehe Tabelle oben).
Absolvierst Du Dein Fernstudium im Rahmen einer Erstausbildung, kannst Du maximal 6.000 € Deiner Studienkosten jährlich als Sonderausgaben geltend machen. Bist Du schon im Master oder startest Deinen Bachelor nach einer Berufsausbildung, zählen Deine Ausgaben fürs Studium zu den Werbungskosten. Für Letztere gibt es keine Deckelung.
Wenn Du während Deines Fernstudiums nicht arbeitest, setzt Du die Kosten per Verlustvortrag an und kannst Dich nach dem Eintritt ins Arbeitsleben auf eine Rückzahlung freuen.
Diese Kosten kannst Du im Fernstudium von der Steuer absetzen
- Studien- und Prüfungsgebühren
- Reise- und Übernachtungskosten für Präsenztermine oder Prüfungen an einem anderen Ort – z. B. Bahntickets, Benzin (0,30 €/km) oder pauschal
- Verpflegungspauschalen
- Arbeits- und Lehrmittel (z. B. Fachbücher, Computer, Drucker, Software, Büro- und Schreibmaterial)
- Zinsen im Falle der Tilgung eines Studienkredits
- Telefon- und Internetgebühren
- Ausgaben für doppelte Haushaltsführung oder Umzug
- Häusliches Arbeitszimmer
- Bewerbungskosten für Praktika
- Mitgliedbeiträge für studentische Vereine
Extratipp: Hebe am besten alle Nachweise auf, wie z. B. Rechnungen für Fahrten zu Prüfungen.
Prof. Dr. Michael Stephani, Finance, Accounting and Taxation
„Die steuerliche Absetzbarkeit ist ein großes Thema. Doch wer will sich da wirklich reindenken? Dabei kann es am Ende um viel Geld gehen. Dass man zum Beispiel auch den heimischen Arbeitsplatz geltend machen kann, wissen nur wenige.“
Beispielrechnung: So könntest Du profitieren
Deine Ausgangssituation
Stell Dir vor, Du verdienst jährlich 42.000 € brutto und beschließt, in ein Masterstudium an der IU Internationalen Hochschule (IU) zu investieren. Da Du weiterhin arbeiten möchtest, wählst Du ein Teilzeitmodell mit einer Studiendauer von 2 Jahren. Die Kosten dafür belaufen sich auf 449 €* monatlich.
Dein Steuervorteil
Da es sich um ein Masterstudium handelt, kannst Du die vollen Studiengebühren im Rahmen Deiner Zweitausbildung als Werbungskosten angeben. Da sich Dein Einkommen durch Deine Studienkosten reduziert, zahlst Du statt 5.374 € nur 3.820 € Einkommensteuer pro Jahr.**
Deine Kostenersparnis
Über Deine zweijährige Gesamtstudienzeit profitierst Du durch eine Steuerersparnis in Höhe von 3.108 €. In Prozentzahlen ausgedrückt: Du bekommst rund 30% der Gesamtkosten für Dein Masterstudium zurück.
Extratipp: Erfüllst Du die Voraussetzungen, kannst Du auch ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen. Der Abzug der Aufwendungen ist meist auf 1.260 € pro Kalenderjahr begrenzt. Dennoch kannst Du so einen weiteren Steuervorteil erzielen.
*nach Abzug des Studienrabatts
** Dies ist eine vereinfachtes Rechenbeispiel ohne Berücksichtigung von Sonderausgaben oder sonstigen Abzugsbeträgen; bei Einzelveranlagung; keine berücksichtigungsfähigen Kinder, bei gleichbleibendem Grundfreibetrag und Progression in 2024, keine weiteren Einkünfte; gesetzliche RV West und gesetzliche KV, ohne Zuschlag von 0,35% Pflegeversicherung; Jahrgang: 1993. Quelle: Steuerrechner Bundesministerium für Finanzen
***Die enthaltenen Informationen auf dieser Website dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die individuelle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person. Sie stellen keine betriebswirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.
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