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Information zur Wahrheitstreue, Vollständigkeit und Speicherung der Angaben

Mit der Übermittlung dieses Dokuments und den notwendigen Unterlagen versichert der Antragsteller alle Angaben wahrheitsgetreu und vollständig gemacht zu haben.


Eine Bearbeitung der Anerkennung/Anrechnung von Vorleistungen kann nur erfolgen, wenn die notwendigen Unterlagen vollständig zur Prüfung vorliegen. Eine bestehende Immatrikulation ist nicht notwendig.


Die dem Antragsteller im Nachgang der Prüfung übermittelte Darstellung zur Anerkennung/Anrechnung von Leistungen wird erst mit der Immatrikulation rechtsverbindlich.


Mit dem Ausfüllen und Absenden des Formulars ist kein Rechtsanspruch verbunden. Der Antragsteller stimmt einer Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe seiner Daten für die Prüfung der Anerkennung/Anrechnung zu.


Dieser Antrag inkl. der Darstellung anerkannter/angerechneter Vorleistungen wird von der Hochschule 12 Monate gespeichert.


Erfolgt in diesem Zeitraum keine Immatrikulation, wird der Antrag inkl. aller Unterlagen vernichtet.


Dem Antragsteller ist bekannt, dass eine Anerkennung/Anrechnung die Beherrschung der fachlichen Inhalte des anerkannten/angerechneten (Teil-)Moduls voraussetzt.


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